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GLOBAL ORGANIC TEXTILE STANDARD

ECOLOGY & SOCIAL RESPONSIBILITY

Ecological and Social Criteria

Icon in and-sign shape combining social and environmental aspects

Der GOTS bewertet die Verarbeitung und Herstellung von Textilien sowohl nach ökologischen als auch nach sozialen Kriterien, weil nur so eine wirklich nachhaltige Textilindustrie aufgebaut werden kann. Das heißt, dass eine Beurteilung nach dem GOTS vollumfänglich jeden einzelnen Produktionsschritt sorgfältig prüft –von den hierbei verwendeten Chemikalien bis hin zur ethischen Behandlung der Arbeiterinnen und Arbeitern. Nur wenn Unternehmen oder Produkte alle Kriterien des Standards erfüllen, werden sie gemäß dem GOTS zertifiziert.

Der GOTS besteht deshalb ausschließlich aus Pflichtkriterien und umfasst neben der Verarbeitung, Herstellung, Verpackung und Kennzeichnung auch den Handel und Vertrieb aller Textilien, die aus mindestens 70 Prozent zertifizierten Bio-Fasern bestehen. Anleitungen und Empfehlungen wie diese in der Praxis umzusetzen und zu interpretieren sind, finden Sie im GOTS-Manual.

Der Standard hat zwei Kennzeichnungsstufen:

  • „Organic“ („Bio“): Die Textilie muss mindestens 95 Prozent Bio-Fasern enthalten.
  • „Made with organic" („hergestellt mit Bio-Fasern“): Die Textilie muss mindestens 70 Prozent Bio-Fasern enthalten.Zugelassen sind außerdem Biofasern in der Umstellung mit entsprechender Kennzeichnung auf dem Label.

Schlüsselkriterien für Verarbeitung und Fertigung

Umweltkriterien

  • Bei jedem Verarbeitungsschritt ist darauf zu achten, dass Produkte aus biologisch erzeugten Fasern von solchen aus konventionellem Material separiert werden und eine eindeutige Identifikation der Bioprodukte jederzeit möglich ist.
  • Chemische Zusätze, wie etwa Farbstoffe, Hilfsmittel und Prozesschemikalien, dürfen nur dann verwendet werden, wenn sie die Grundanforderungen bezüglich Toxizität und biologischer Abbaubarkeit erfüllen.
  • Problematische Zusätze, wie z.B. toxische Schwermetalle, Formaldehyd, aromatische Lösungsmittel oder genetisch veränderte Organismen (GVO) und deren Enzyme sind verboten.
  • Synthetische Schlichtemittel dürfen nur unter bestimmten Bedingungen verwendet werden.
  • Öle für Strick- und Webmaschinen dürfen keine Schwermetalle enthalten.
  • Bleichmittel müssen auf Sauerstoff basieren, der Einsatz von Chlorbleiche ist also untersagt.
  • Azofarbstoffe, die karzinogene Aminverbindungen freisetzen, sind verboten.
  • Ätzdruckverfahren, die aromatische Lösungsmittel enthalten, und Plastisol-Druckverfahren, die Phthalate und PVC verwenden, sind verboten.
  • Accessoires (Knöpfe, Reißverschlüsse etc.) dürfen nur unter bestimmten Bedingungen angebracht werden und weder PVC, noch Nickel oder Chrom enthalten.
  • Alle Betriebe müssen über ein eigenes Umweltschutzprogramm mit Zielvorgaben und -verfahren verfügen, um Abfälle und Abwässer zu minimieren.
  • Nassveredlungsbetriebe müssen vollständige Protokolle über die eingesetzten Chemikalien, den Energie- und Wasserverbrauch sowie die Abwasseraufbereitung einschließlich der Klärschlammentsorgung führen. Das Abwasser aller Nassveredlungsbetriebe muss in einer zweckdienlichen Abwasserkläranlage aufbereitet werden.
  • Das Verpackungsmaterial darf kein PVC enthalten. Alle aus Papier oder Pappe bestehenden Verpackungsmaterialien, Hängeetiketten, Banderolen, etc. müssen entweder gemäß FSC oder PEFC zertifiziert oder recycelt sein.

Kriterien für technische Qualität und Humantoxizität:

  • Technische Qualitätsanforderungen, wie z.B. Reib-, Schweiß-, Licht- und Waschechtheit sowie Einlaufwerte müssen eingehalten werden.
  • Rohstoffe, Zwischenprodukte, fertige Textilprodukte sowie Accessoires müssen strenge Grenzwerte im Hinblick auf unerwünschte Rückstände einhalten.

Soziale Kriterien

Die hohen Anforderungen, die der GOTS an Arbeits- und Sozialbedingungen stellt, sind denen führender sozialer Nachhaltigkeitsstandards ebenbürtig. Die GOTS-Sozialkriterien basieren dabei auf den wichtigsten Normen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs) und den Standards der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Mithilfe eines Social-Compliance-Management-Systems mit vorgegebenen Parametern wird sichergestellt, dass jeder Verarbeitungs-, Herstellungs- und Handelsbetrieb diese sozialen Kriterien einhält.

Hier finden Sie die Aufzählung der Sozialkriterien aus der GOTS-Version 7.0. Die genauen Details können Sie in der aktuellen Version des GOTS-Standards nachlesen:

  • Freie Wahl der Beschäftigung
  • Vereinigungsfreiheit und Recht auf Tarifverhandlungen
  • Verbot von Kinderarbeit
  • Keine Diskriminierung
  • Sichere und hygienische Arbeitsbedingungen
  • Verbot von grober oder inhumaner Behandlung
  • Gerechte Entlohnung/Lohngefälle zu existenzsicheren Löhnen
  • Geregelte Arbeitszeiten
  • Keine prekäre Beschäftigung
  • Keine Wanderarbeiter:innen

Weiterführende Links:
Hinweis auf die ILO: Eine detaillierte Übersicht der ILO-Konventionen finden Sie in Abschnitt 3 des GOTS-Manuals 6.0.
OECD: OECD-Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten in der Bekleidungs- und Schuhwarenindustrie.
UDHR: Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
Alle vier Kriterien des GOTS.

GOTS certified processing and manufacturing meeting GOTS ecological criteria
GOTS certified manufacturing complying with GOTS Social Criteria in India