Der GOTS bewertet die Verarbeitung und Herstellung von Textilien sowohl nach ökologischen als auch nach sozialen Kriterien, weil nur so eine wirklich nachhaltige Textilindustrie aufgebaut werden kann. Das heißt, dass eine Beurteilung nach dem GOTS vollumfänglich jeden einzelnen Produktionsschritt sorgfältig prüft –von den hierbei verwendeten Chemikalien bis hin zur ethischen Behandlung der Arbeiterinnen und Arbeitern. Nur wenn Unternehmen oder Produkte alle Kriterien des Standards erfüllen, werden sie gemäß dem GOTS zertifiziert.
Der GOTS besteht deshalb ausschließlich aus Pflichtkriterien und umfasst neben der Verarbeitung, Herstellung, Verpackung und Kennzeichnung auch den Handel und Vertrieb aller Textilien, die aus mindestens 70 Prozent zertifizierten Bio-Fasern bestehen. Anleitungen und Empfehlungen wie diese in der Praxis umzusetzen und zu interpretieren sind, finden Sie im GOTS-Manual.
Der Standard hat zwei Kennzeichnungsstufen:
Die hohen Anforderungen, die der GOTS an Arbeits- und Sozialbedingungen stellt, sind denen führender sozialer Nachhaltigkeitsstandards ebenbürtig. Die GOTS-Sozialkriterien basieren dabei auf den wichtigsten Normen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs) und den Standards der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Mithilfe eines Social-Compliance-Management-Systems mit vorgegebenen Parametern wird sichergestellt, dass jeder Verarbeitungs-, Herstellungs- und Handelsbetrieb diese sozialen Kriterien einhält.
Hier finden Sie die Aufzählung der Sozialkriterien aus der GOTS-Version 7.0. Die genauen Details können Sie in der aktuellen Version des GOTS-Standards nachlesen:
Weiterführende Links:
Hinweis auf die ILO: Eine detaillierte Übersicht der ILO-Konventionen finden Sie in Abschnitt 3 des GOTS-Manuals 6.0.
OECD: OECD-Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten in der Bekleidungs- und Schuhwarenindustrie.
UDHR: Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
Alle vier Kriterien des GOTS.
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