Wozu berechtigt die GOTS-Zertifizierung?
GOTS-zertifizierte Unternehmen dürfen am GOTS-Programm teilnehmen und den Standard sowie das GOTS-Logo auf ihren GOTS-Produkten verwenden. Welche Bedingungen für die Kennzeichnung von GOTS-Produkten gelten, erfahren Sie im folgenden Abschnitt.
Unternehmen, die ein Textilprodukt mit dem markenrechtlich geschützten GOTS-Logo, mit einer GOTS-Kennzeichnung und/oder einem anderen Hinweis auf den GOTS bzw. eine GOTS-Zertifizierung verkaufen, kennzeichnen oder repräsentieren wollen, müssen zuerst nachweisen, dass sie die entsprechenden Kriterien und Bedingungen des GOTS-Programms erfüllen.
Wie wird die GOTS-Qualität gesichert?
Welche Besonderheiten gelten für die Zertifizierung von Handelsbetrieben?
Handelsunternehmen verändern ihre Produkte zwar nicht, kaufen und verkaufen jedoch Bio- Textilprodukte. Und diese Produkte lassen sich zurückverfolgen. Somit spielen auch sie eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, die Transparenz innerhalb der GOTS-Wertschöpfungskette zu garantieren.
Damit die Integrität der GOTS-Produkte gewährleistet bleibt, werden bei der Zertifizierung des Handels deshalb die Warenflussdokumentationen überprüft:
Welche Handelsbetriebe müssen sich nicht zertifizieren lassen?
Erst die GOTS-Zertifizierung durch eine zugelassene Zertifizierungsstelle gibt Unternehmen das Recht, GOTS-Produkte mit dem GOTS-Label zu kennzeichnen und am GOTS-Programm teilzunehmen. Grundlage hierbei sind die Bestimmungen der “Nutzungsbedingungen für die GOTS Zeichen” sowie das Formular “Labelling Release for GOTS Goods”. Dabei enthält das GOTS-Label stets die Lizenznummer des jeweiligen zertifizierten Unternehmens.
Was gilt für Handelsunternehmen?
Handelsunternehmen, die selbst zertifiziert sind, haben die Wahl:
Anhand der Lizenznummer können neben der Identität auch andere Daten eines zertifizierten Unternehmens ermittelt werden: Geben Sie hierzu einfach die Lizenznummer in das "Freitextfeld" der „Datenbank für zertifizierte Lieferbetriebe“ ein.
Achten Sie bei der Produktkennzeichnung auf folgende Faktoren:
In der unten stehenden Abbildung sehen Sie die beiden Kennzeichnungsstufen des GOTS-Labels.
Bitte beachten Sie: Sollte es in der Lieferkette einen nicht-zertifizierten Betrieb, beispielsweise ein nicht-zertifiziertes B2B-Handelsunternehmen geben, so ist eine GOTS-Kennzeichnung oder ein entsprechender Hinweis auf Produkten unzulässig.
Was gilt für den Einzel- und Versandhandel?
Einzel- und Versandhandelsunternehmen sind oftmals nicht verpflichtet, am GOTS-Zertifizierungssystem teilzunehmen. Dennoch können sie das GOTS-Label in Katalogen und auf Webseiten zeigen, jedoch nur so, wie es auch auf dem gekauften bzw. zu verkaufenden Produkt zu sehen ist.
Bitte beachten Sie: Produkte, die nicht rechtmäßig gekennzeichnet sind, gelten als nicht-zertifiziert, wodurch jedweder Hinweis auf eine GOTS-Zertifizierung unzulässig wird. Dies gilt auch, wenn nicht das Produkt im Ganzen, sondern lediglich Produktbestandteile (wie z. B. das Garn oder der Stoff) GOTS-zertifiziert wurden.
Für die Öffentlichkeit wird der Global Organic Textile Standard vor allem anhand des GOTS-Logos sichtbar:
Dies gilt für
Lieferbetriebe von GOTS-Additiven dürfen das GOTS-Logo unter Einschränkungen verwenden, sofern Folgendes eingehalten wird
Hier können Sie sich das Formular der "Kennzeichnungsfreigabe für GOTS-Zusatzstoffe" herunterladen (in Englisch).
Zusätzlich zu den Kosten für die Zertifizierung muss jedes zertifizierte Unternehmen eine jährliche Gebühr bezahlen. Diese beträgt seit dem 1. April 2020 150 Euro für jede geprüfte Produktionsstätte und ist unabhängig von den damit verbundenen Umsätzen. Anschließend darf das GOTS-Logo auf zertifizierten Textilprodukten verwendet werden. Die Gebühren werden von der zugelassenen Zertifizierungsstelle eingezogen und an GOTS überwiesen.
Hier können Sie die Nutzungsbedingungen für die GOTS Zeichen herunterladen. In ihnen ist definiert:
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Kennzeichnung.
Weitere Informationen über den GOTS-Zertifizierungsprozess können Sie hier lesen.
In der Liste „Zugelassene Zertifizierungsstellen“ sind die vom GOTS akkreditierten Zertifizierungsstellen, die lokalen Ansprechpartner sowie die Länder aufgeführt, in denen diese bereits GOTS-Unternehmen zertifiziert haben.
Wie wird das GOTS-Programm geschützt?
GOTS prüft ob
Um die Glaubwürdigkeit des GOTS-Programms und seines Kennzeichnungssystems zu wahren, leitet GOTS geeignete Maßnahmen ein:
Die "Nutzungsbedingungen für die GOTS Zeichen" legen die Bedingungen für die Teilnahme am GOTS-Programm fest und definieren die entsprechenden Lizenzgebühren. Darüber hinaus geben sie Regeln für die Verwendung des GOTS-Logos vor, damit dieses stets korrekt und konsistent auf Produkten und in Anzeigen, Katalogen oder anderen Publikationen dargestellt wird.
Hier können Sie die neueste Ausgabe herunterladen.
Melden Sie sich für unseren Newsletter an, um weitere Informationen über den Global Organic Textile Standard zu erhalten. Nennen Sie uns hierfür Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse. Weiterhin benötigen wir Ihre freiwillige Zustimmung nach dem Double-Opt-In-Verfahren, um Ihre Daten für den Versand des Newsletters gemäß Art. 6(1)(a) GDPR verarbeiten zu können. Sie können jederzeit der Verwendung Ihrer Daten widersprechen. In jedem Newsletter haben Sie die Möglichkeit, über den Link am Ende des Newsletters sich direkt abzumelden. Weitere Informationen darüber, wie wir Ihre Daten verarbeiten, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.