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GLOBAL ORGANIC TEXTILE STANDARD

ECOLOGY & SOCIAL RESPONSIBILITY

Labelling

Wozu berechtigt die GOTS-Zertifizierung?

GOTS-zertifizierte Unternehmen dürfen am GOTS-Programm teilnehmen und den Standard sowie das GOTS-Logo auf ihren GOTS-Produkten verwenden. Welche Bedingungen für die Kennzeichnung von GOTS-Produkten gelten, erfahren Sie im folgenden Abschnitt.

Wie müssen GOTS-Produkte gekennzeichnet werden?

Unternehmen, die ein Textilprodukt mit dem markenrechtlich geschützten GOTS-Logo, mit einer GOTS-Kennzeichnung und/oder einem anderen Hinweis auf den GOTS bzw. eine GOTS-Zertifizierung verkaufen, kennzeichnen oder repräsentieren wollen, müssen zuerst nachweisen, dass sie die entsprechenden Kriterien und Bedingungen des GOTS-Programms erfüllen.

Die Zertifizierungsanforderungen innerhalb der textilen Lieferkette

Wie wird die GOTS-Qualität gesichert?

  • Unternehmen und B2B-Handelsunternehmen, die ihre Endprodukte gemäß dem GOTS zertifizieren lassen wollen, müssen am Inspektions- und Zertifizierungsprogramm teilnehmen. Dies gilt während der gesamten Verarbeitungs- und Herstellungskette – von der Verarbeitung des Rohstoffs nach der Ernte bis hin zum Nähen, Verpacken und Etikettieren des fertigen Produkts.

    Erst nach der obligatorischen Teilnahme am Inspektions- und Zertifizierungsprogramm dürfen die Endprodukte als GOTS-zertifiziert gekennzeichnet werden. Damit soll eine glaubwürdige und konsistente Produktsicherung für Endverbraucher:innen gewährleistet werden.

Welche Besonderheiten gelten für die Zertifizierung von Handelsbetrieben?

Handelsunternehmen verändern ihre Produkte zwar nicht, kaufen und verkaufen jedoch Bio- Textilprodukte. Und diese Produkte lassen sich zurückverfolgen. Somit spielen auch sie eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, die Transparenz innerhalb der GOTS-Wertschöpfungskette zu garantieren.
Damit die Integrität der GOTS-Produkte gewährleistet bleibt, werden bei der Zertifizierung des Handels deshalb die Warenflussdokumentationen überprüft:

  • Hierzu gleichen die Zertifizierungsstellen die Menge der eingekauften GOTS-Textilien mit der verkauften Warenmenge ab.
  • Damit wird die korrekte Zertifizierung aller Produkte garantiert, die mit dem GOTS-Anspruch verkauft werden.
  • Dieser Vorgang stellt zudem sicher, dass die Handelsunternehmen die erforderliche Dokumentation kennen, mit der letztlich die Echtheit der GOTS-zertifizierten Produkte überprüft werden kann.

Welche Handelsbetriebe müssen sich nicht zertifizieren lassen?

  • Handelsbetriebe, die einen Jahresumsatz von weniger als 20.000 Euro mit GOTS-zertifizierten Produkten erwirtschaften, sofern sie keine GOTS-Produkte (neu) verpacken oder (neu) kennzeichnen. Andernfalls müssen sich diese Betriebe bei einer zugelassenen Zertifizierungsstelle registrieren und diese unverzüglich informieren, sobald ihr Jahresumsatz mit GOTS-zertifizierten Produkten mehr als 20.000 Euro beträgt.
  • Markeninhaber:innen sowie Einzelhandelsbetriebe, die GOTS-zertifizierte Endprodukte direkt und ausschließlich an Endverbraucher:innen verkaufen, liefern,verpacken und etikettieren.
Welche Unternehmen dürfen das GOTS-Label verwenden und welche Rechte haben sie?

Erst die GOTS-Zertifizierung durch eine zugelassene Zertifizierungsstelle gibt Unternehmen das Recht, GOTS-Produkte mit dem GOTS-Label zu kennzeichnen und am GOTS-Programm teilzunehmen. Grundlage hierbei sind die Bestimmungen der “Nutzungsbedingungen für die GOTS Zeichen” sowie das Formular “Labelling Release for GOTS Goods”. Dabei enthält das GOTS-Label stets die Lizenznummer des jeweiligen zertifizierten Unternehmens.

Was gilt für Handelsunternehmen?

Handelsunternehmen, die selbst zertifiziert sind, haben die Wahl:

  • entweder die eigene Lizenznummer zur Produktkennzeichnung zu nutzen,
  • oder die Lizenznummer der Zulieferfirma zu verwenden.

Anhand der Lizenznummer können neben der Identität auch andere Daten eines zertifizierten Unternehmens ermittelt werden: Geben Sie hierzu einfach die Lizenznummer in das "Freitextfeld" der „Datenbank für zertifizierte Lieferbetriebe“ ein.

Woran erkennen Sie eine korrekte und vollständige GOTS-Kennzeichnung?

Achten Sie bei der Produktkennzeichnung auf folgende Faktoren:

  • Die Lizenznummer des zertifizierten Unternehmens muss aufgeführt werden.
  • Das GOTS-Logo muss immer einen Verweis auf die akkreditierte Zertifizierungsstelle enthalten, die die gekennzeichneten Produkte zertifiziert hat (z. B. den Namen und/oder das Logo der Zertifiziererungsstelle).

In der unten stehenden Abbildung sehen Sie die beiden Kennzeichnungsstufen des GOTS-Labels.

GOTS Logo example organic GOTS Logo example made with

  • Die GOTS-Kennzeichnung darf nur verwendet werden, wenn die gesamte Wertschöpfungskette und das Endprodukt GOTS-zertifiziert sind.
  • Die Kennzeichnung muss explizit von einer GOTS-Zertifizierungsstelle genehmigt worden sein.

Bitte beachten Sie: Sollte es in der Lieferkette einen nicht-zertifizierten Betrieb, beispielsweise ein nicht-zertifiziertes B2B-Handelsunternehmen geben, so ist eine GOTS-Kennzeichnung oder ein entsprechender Hinweis auf Produkten unzulässig.

Was gilt für den Einzel- und Versandhandel?

Einzel- und Versandhandelsunternehmen sind oftmals nicht verpflichtet, am GOTS-Zertifizierungssystem teilzunehmen. Dennoch können sie das GOTS-Label in Katalogen und auf Webseiten zeigen, jedoch nur so, wie es auch auf dem gekauften bzw. zu verkaufenden Produkt zu sehen ist.

Bitte beachten Sie: Produkte, die nicht rechtmäßig gekennzeichnet sind, gelten als nicht-zertifiziert, wodurch jedweder Hinweis auf eine GOTS-Zertifizierung unzulässig wird. Dies gilt auch, wenn nicht das Produkt im Ganzen, sondern lediglich Produktbestandteile (wie z. B. das Garn oder der Stoff) GOTS-zertifiziert wurden.

Die Verwendung des GOTS-Logos zu Informations- und Werbezwecken

Für die Öffentlichkeit wird der Global Organic Textile Standard vor allem anhand des GOTS-Logos sichtbar:

  • Zum einen als Etikett direkt am GOTS-Produkt (“on-product”),
  • zum anderen, wenn es z. B. zu Informations- und Werbezwecken verwendet wird (“off-product”). Der entsprechende Kontext sollte hierbei angemessen und eindeutig sein.

Dies gilt für

  • Gründungsorganisationen des GOTS.
  • Akkreditierte Zertifizierungsstellen, die auf ihren anerkannten Status hinweisen und ihre Qualitätssicherungsdienste anbieten.
  • Zertifizierte Unternehmen, Markeninhaber:innen und Handelsunternehmen, die auf ihren zertifizierten Betriebsstatus und/oder ihre mit dem GOTS-Logo gekennzeichneten GOTS-Produkte hinweisen. Bitte beachten Sie: Handelsunternehmen dürfen das GOTS-Logo oder einen anderen Hinweis auf GOTS nur dann einsetzen, wenn die von ihnen verkauften Produkte eine vollständige und korrekte GOTS-Kennzeichnung tragen.
  • Interessengruppen, NGOs, Medien und andere Gruppen oder Verbände, die unabhängige (Verbraucher:innen-)Informationen verbreiten.
  • Zugelassene GOTS-Beraterinnen und -Berater, die auf ihren zugelassenen Status hinweisen und ihre Dienstleistungen anbieten.
Dürfen Lieferbetriebe von GOTS-Additiven das GOTS-Logo als Off-Product verwenden?

Lieferbetriebe von GOTS-Additiven dürfen das GOTS-Logo unter Einschränkungen verwenden, sofern Folgendes eingehalten wird

  • Bezahlung einer Lizenzgebühr für Zusatzstoffe
  • Strenge Beschränkung auf produktfremdes Werbematerial, das in Abschnitt 3.4 des Kennzeichnungsleitfadens beschrieben ist.

Hier können Sie sich das Formular der "Kennzeichnungsfreigabe für GOTS-Zusatzstoffe" herunterladen (in Englisch).

Gebühren

Zusätzlich zu den Kosten für die Zertifizierung muss jedes zertifizierte Unternehmen eine jährliche Gebühr bezahlen. Diese beträgt seit dem 1. April 2020 150 Euro für jede geprüfte Produktionsstätte und ist unabhängig von den damit verbundenen Umsätzen. Anschließend darf das GOTS-Logo auf zertifizierten Textilprodukten verwendet werden. Die Gebühren werden von der zugelassenen Zertifizierungsstelle eingezogen und an GOTS überwiesen.

Weitere Informationen zur Kennzeichnung

Hier können Sie die Nutzungsbedingungen für die GOTS Zeichen herunterladen. In ihnen ist definiert:

  • die vollständigen Kennzeichnungsbedingungen,
  • die Bestimmungen zur Produktkennzeichnung sowie die
  • zugehörigen Designvorgaben.

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Kennzeichnung.

Weitere Informationen über den GOTS-Zertifizierungsprozess können Sie hier lesen.

In der Liste „Zugelassene Zertifizierungsstellen“ sind die vom GOTS akkreditierten Zertifizierungsstellen, die lokalen Ansprechpartner sowie die Länder aufgeführt, in denen diese bereits GOTS-Unternehmen zertifiziert haben.

Schutz des GOTS-Programms

Wie wird das GOTS-Programm geschützt?

GOTS prüft ob

  • das markenrechtlich geschützte GOTS-Logo unbefugt, falsch oder irreführend verwendet wird.
  • falsche oder irreführende Behauptungen im Zusammenhang mit der GOTS-Zertifizierung auf Produkterklärungen, in Anzeigen, Katalogen oder weiteren Zusammenhängen verbreitet werden.

Um die Glaubwürdigkeit des GOTS-Programms und seines Kennzeichnungssystems zu wahren, leitet GOTS geeignete Maßnahmen ein:

  • Korrekturen und/oder rechtliche Schritte.
  • Die Veröffentlichung des Verstoßes.

Nutzungsbedingungen für die GOTS Zeichen

Die "Nutzungsbedingungen für die GOTS Zeichen" legen die Bedingungen für die Teilnahme am GOTS-Programm fest und definieren die entsprechenden Lizenzgebühren. Darüber hinaus geben sie Regeln für die Verwendung des GOTS-Logos vor, damit dieses stets korrekt und konsistent auf Produkten und in Anzeigen, Katalogen oder anderen Publikationen dargestellt wird.

Hier können Sie die neueste Ausgabe herunterladen.

Wie Sie GOTS-Zeichen* für zertifizierte Produkte und in Ihrer Werbung verwenden können