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GLOBAL ORGANIC TEXTILE STANDARD

ECOLOGY & SOCIAL RESPONSIBILITY

Questions & Answers

So werden Unternehmen zertifiziert

Welche Unternehmen können sich für die GOTS-Zertifizierung bewerben?

Eine Zertifizierung nach dem Global Organic Textile Standard können Unternehmen aus den Bereichen Textilverarbeitung, -produktion und -handel beantragen.

Davon ausgenommen sind landwirtschaftliche Betriebe, die Bio-Fasern produzieren wollen. Sie müssen eine Zertifizierung nach den Standards des ökologischen Landbaus (d. h. dem USDA NOP oder der EEC 834/2007) beantragen.

Wie können sich Unternehmen für die GOTS-Zertifizierung bewerben?

Schicken Sie Ihre erste Anfrage und den Antrag für eine GOTS-Zertifizierung an eine für den GOTS zugelassene Zertifizierungsstelle. Diese zugelassenen Zertifizierungsstellen wurden beauftragt, das GOTS-Qualitätssicherungssystem umzusetzen und können Ihre individuellen Fragen zum Kontroll- und Zertifizierungsverfahren beantworten.

Die Kontaktdaten aller GOTS-Zertifizierungsstellen und ihrer lokalen Vertretungen, ein Verzeichnis ihrer akkreditierten Bereiche sowie eine Auflistung der Länder mit bereits zertifizierten Unternehmen finden Sie hier.

Was ist die Grundlage für die GOTS-Zertifizierung?

Kriterien für die GOTS-Zertifizierung sind:

  • Eine unabhängige und speziell akkreditierte Zertifizierungsstelle überprüft jährlich die Räumlichkeiten des verarbeitenden Betriebs, des herstellenden Unternehmens oder des Handelsbetriebs.
  • Der Umlauf von Produkten aus Bio-Fasern wird zurückverfolgt.
  • Alle verwendeten Zusatzstoffe und Accessoires werden bewertet.
  • Die Wasseraufbereitungsanlage wird als Teil des Umweltmanagementprogramms überprüft.
  • Die Einhaltung sozialer Kriterien wird kontrolliert und ebenso, ob eine auf Risikobewertung basierende Qualitäts- und Abfallpolitik umgesetzt wird: Dies sind Schlüsselelemente des Kontrollprotokolls.

Für die GOTS-Zertifizierung von Handelsunternehmen gilt:

  • Die Zertifizierungsstelle überprüft hauptsächlich die Dokumentation des Produktflusses.
  • Das Kontrollprotokoll beinhaltet einen Abgleich der Einkaufs- und Verkaufsmengen von Bio-Textilien (Mengenabgleichsberechnung). Hierdurch können alle eingekauften Produkte zurückverfolgt werden. Darüber hinaus lässt sich so jederzeit überprüfen, ob die Produkte tatsächlich korrekt zertifiziert wurden.
Welche wesentlichen Anforderungen müssen Unternehmen bei der Herstellung von GOTS-konformen Produkten erfüllen?
  • Die GOTS-Sozialkriterien, die auf den Kernnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) basieren, müssen eingehalten werden.
  • Es soll ein schriftlich abgefasstes Umweltkonzept vorliegen. Dieses sollte abhängig von den durchgeführten Verarbeitungsschritten enthalten: Maßnahmen zur Überwachung und Minimierung von Abfällen und Abwasser sowie ein Programm zu deren Reduzierung.
  • Bei Nassverarbeitungsanlagen müssen vollständige und umfassende Aufzeichnungen über den Einsatz von Chemikalien, Energie, Wasserverbrauch und Abwasserbehandlung einschließlich der Entsorgung von Schlämmen vorliegen.
  • Bevor es wieder in Oberflächengewässer eingeleitet wird, muss das Abwasser aus allen Nassbehandlungsanlagen entweder in einer internen oder externen funktionalen Wasseraufbereitungsanlage gereinigt werden.
Wie viel kostet die Zertifizierung?

Die Kosten für die Zertifizierung sind abhängig von der Anzahl der Unternehmensstandorte, der Größe und Art der Unternehmung sowie von der Produktpalette, die im Rahmen der Zertifizierung verarbeitet oder gehandelt werden soll. Grob geschätzt können Unternehmen mit einem Unternehmensstandort mit jährlichen Zertifizierungskosten zwischen 1.200 und 3.000 Euro rechnen. Die zugelassenen Zertifizierungsstellen informieren die Unternehmen gerne darüber, welche Unternehmensdaten für einen individuellen Kostenvoranschlag benötigt werden.

Zusatzkosten: Neben der Zertifizierungsgebühr, die die Unternehmen an die Zertifizierungsstelle bezahlen, entstehen folgende Zusatzkosten: Pro Kalenderjahr bezahlt jeder zertifizierte Betrieb eine Lizenzgebühr. Diese beträgt für jede Betriebsstätte 150 Euro. Zu zahlen ist die Lizenzgebühr an das zugelassene Zertifizierungsunternehmen, welches die Gebühren an GOTS weiterleitet und den Eingang der Bezahlung überprüft.

Wofür können Unternehmen ihre GOTS-Zertifizierung verwenden?

Wenn ein Verarbeitungs- und Herstellungsbetrieb ein GOTS-Konformitätszertifikat erhalten hat, ist er nicht nur in der Datenbank für GOTS-zertifizierte Lieferanten gelistet. Er kann auch

  • Aufträge zur GOTS-konformen Verarbeitung bzw. Herstellung annehmen.
  • als zertifiziertes Im- und Exportunternehmen oder Handelsunternehmen im Rahmen seiner Zertifizierung mit GOTS-Textilprodukten handeln.
  • auf dem Markt mit seinem Zertifizierungsstatus werben.
Warum müssen sich auch Handelsunternehmen, die nichts am Produkt verändern oder hinzufügen, zertifizieren lassen?
  • Handelsunternehmen verändern zwar keine Produkte, kaufen und verkaufen jedoch zertifizierte Produkte. Daher ist ein Handelsunternehmen ein entscheidendes Bindeglied, um die Transparenz und die Rückverfolgbarkeit der Produkte in der Wertschöpfungskette sicherzustellen.
  • Ohne die Zertifizierung des Handelsunternehmens könnte der zertifizierte Warenfluss weder unabhängig und lückenlos überprüft noch umfassend zurückverfolgt werden.

Ob ein Handelsunternehmen zertifiziert wird, hängt davon ab, inwiefern die Dokumentation des Warenflusses überprüft werden kann. Das Prüfprotokoll vergleicht die Einkaufs- und Verkaufsmengen von Bio-Textilien (Massenbilanzberechnung) und überprüft, ob alle eingekauften Produkte mit GOTS-Zertifizierungsanspruch auch tatsächlich korrekt zertifiziert wurden.

Somit unterstützt die Zertifizierungspflicht für Handelsunternehmen die Integrität von GOTS-Produkten. Denn die erforderliche Dokumentation ermöglicht es, die Echtheit von GOTS-zertifizierten Produkten zu überprüfen.

Wie kann überprüft werden, ob ein Unternehmen tatsächlich GOTS-zertifiziert ist?
  • Suchen Sie nach einem Eintrag für das betreffende Unternehmen in der öffentlichen GOTS-Datenbank. Hier sind alle GOTS-zertifizierten Unternehmen verzeichnet.

Obwohl wir uns bemühen, unsere Datenbank auf dem neuesten Stand zu halten, können Einträge nicht als endgültiger Nachweis für den zertifizierten Status eines Unternehmens verwendet werden. Ob eine potenzielle Lieferfirma auch tatsächlich GOTS-zertifizierte Produkte ausliefert, können Sie am besten anhand der Kopie des Scope-Zertifikats überprüfen. Eine solche Kopie finden Sie im Datenbankeintrag des Unternehmens.

  • Fordern Sie Unternehmen auf, die behaupten, gemäß dem GOTS zertifiziert zu sein, ihr GOTS Scope Zertifikat vorzulegen. Dieses Zertifikat muss von einer GOTS-annerkannten Zertifizierungsstelle ausgestellt worden sein und u. a. die Kontaktdaten des Unternehmens sowie den Umfang der GOTS-Zertifizierung enthalten.
  • Sollten Sie Zweifel an der Echtheit des Zertifikats haben, lassen Sie sich die Zertifikatsnummer von den Zertifizierer:innen bestätigen, die die Zertifizierung ausgestellt haben.

Produkt-Zertifizierung

Wie können Verbraucher:innen ein gemäß dem GOTS korrekt zertifiziertes und gekennzeichnetes Produkt erkennen?

Achten Sie als Verbraucher:innen beim Einkauf auf die Kennzeichnung des Textilprodukts.


Die GOTS-Kennzeichnung muss für Sie auf dem Produkt sichtbar sein – zum Beispiel auf der Verpackung, als Anhängeretikett und/oder als Etikett.
Eine korrekte und vollständige GOTS-Kennzeichnung erkennen Sie

  • an dem markenrechtlich geschützten GOTS-Logo (oder dem Schriftzug "Global Organic Textile Standard").
  • dem GOTS-Kennzeichnungsgrad (“organic” oder “made with organic”).
  • an den Angaben zur Zertifizierungsstelle, an der Lizenznummer und/oder an dem Namen der zertifizierten Stelle.

Da Einzelhandelsunternehmen nicht selbst zertifiziert sein müssen, kann die Kennzeichnung die Lizenznummer und/oder den Namen der Lieferfirma des Endprodukts enthalten.


Um sicher zu sein, dass Sie tatsächlich ein von GOTS gekennzeichnetes Produkt kaufen, können Sie die Daten des zertifizierten Unternehmens überprüfen, indem Sie die auf der GOTS-Kennzeichnung angegebene Lizenznummer oder den Namen des Unternehmens in das “Freitextfeld” (Free Text Field) unserer “Datenbank der zertifizierten Lieferbetriebe” eingeben.

Bitte beachten Sie:

  • Wenn Produkte nur scheinbar von GOTS zertifiziert sind (z. B. ein GOTS-Siegel haben), jedoch nicht alle vorgeschriebenen Merkmale der vollständigen Kennzeichnung enthalten, ist das textile Endprodukt nicht GOTS-zertifiziert und darf von Händler:innen nicht als solches verkauft werden.
  • Dies gilt vor allem, wenn die GOTS-Zertifizierung nur für Zwischenprodukte/-schritte (wie Garn oder Gewebe) gilt.
  • Produktetiketten dürfen nur verwendet werden, wenn die gesamte Wertschöpfungskette und das Endprodukt zertifiziert sind. Daher sind Angaben auf Textilprodukten wie z. B. "Dieses Kleidungsstück wurde aus GOTS-zertifizierter Baumwolle, Garn oder Stoff hergestellt", lediglich Behauptungen der Verkäufer:innen und können nicht im Rahmen des GOTS-Zertifizierungsprozesses überprüft werden.
Wie können gewerbliche Einkäuferinnen und Einkäufer überprüfen, ob die eingekauften Produkte tatsächlich GOTS-zertifiziert sind?

Achten Sie als gewerbliche Einkäufer:innen darauf, dass Sie nur bei Unternehmen einkaufen, die ihre Textilprodukte als GOTS-zertifiziert vermarkten dürfen. Diese Unternehmen haben ein GOTS-Scope-Zertifikat erhalten. Wenn Sie Bedenken haben, können Sie das Unternehmen auffordern, eine (elektronische) Kopie der Zertifizierung vorzulegen. Dieses Zertifikat wurde von einem GOTS-zugelassenen Zertifizierungsunternehmen ausgestellt und bestätigt, dass das Unternehmen GOTS-zertifiziert ist. Somit darf es die im Scope-Zertifikat aufgelisteten Produkte (oder Produktkategorien) unter der GOTS-Zertifizierung verarbeiten bzw. vermarkten. Wenn Sie als gewerbliche Einkäufer:innen an der Echtheit des Scope-Zertifikats zweifeln, können Sie es in der “Datenbank der zertifizierten Unternehmen” überprüfen. In letzter Instanz können Sie sich den Zertifizierungsstatus von der ausstellenden Zertifizierungsstelle bestätigen lassen.


Dennoch ist dies kein Beweis dafür, dass alle Produkte, die das Unternehmen verkauft, auch tatsächlich GOTS-zertifiziert sind.


Um sicher zu sein, dass eine bestimmte Produktlieferung, die Sie von einem zertifizierten Lieferbetrieb erhalten haben, tatsächlich GOTS-zertifiziert ist, können Sie

  • den Lieferbetrieb auffordern, ein "Transaktionszertifikat" (TC) vorzulegen, das von dessen GOTS-Zertifizierungsstelle ausgestellt wurde. Dieses listet die spezifischen Produkte und die Details der Warensendung einschließlich dem Namen und der Adresse der gewerblichen Einkäufer:innen auf und bestätigt den GOTS-Zertifizierungsstatus.
  • sich als gewerbliche Einkäufer:innen für jeden Einkauf von GOTS-zertifizierten Textilprodukten ein TC ausstellen lassen und dies für jeden Lieferbetrieb, mit dem Sie in diesem Bereich zusammenarbeiten wollen, zu einer Vertragsbedingung machen.

Wenn Sie an der Echtheit eines TCs zweifeln, können Sie dessen Gültigkeit bei der Zertifizierungsstelle des Unternehmens überprüfen lassen.

Müssen GOTS-zertifizierte Produkte in den jeweiligen Produktionsstufen der Lieferkette zertifiziert sein?

Grundsätzlich müssen alle an der Verarbeitungs- und Herstellungskette beteiligten Unternehmen sowie B2B-Handelsunternehmen GOTS-zertifiziert sein. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass auch ein Endprodukt als GOTS-zertifiziert verkauft, gekennzeichnet oder präsentiert werden darf. Weitere Details finden Sie unter dem Link: “Wer muss zertifziert sein?”.

Welche Produktarten können GOTS-zertifiziert werden?

Im Prinzip kann jedes Bio-Textilprodukt GOTS-zertifiziert werden. Voraussetzung für die Kennzeichnung mit einem der beiden GOTS-Siegel ("organic" oder "made with organic") ist, dass das Produkt komplett fertiggestellt wurde.


Textilfaserbestandteile eines Konsumguts, das normalerweise nicht als Textilfaserprodukt eingestuft wird (wie z. B. ein Kinderwagen mit textilen Geweben, Kinderwiegen, Autositze oder Möbel mit textilen Stoffbezügen) können ebenfalls zertifiziert und als "Kombinationsprodukt" gekennzeichnet werden. Nur einen Teil oder eine Komponente eines Produkts zu zertifizieren und zu kennzeichnen, ist jedoch nicht möglich.

Welche Voraussetzungen müssen Produkte bezüglich der Faserzusammensetzung erfüllen?

Voraussetzung für die GOTS-Zertifizierung bzw. den GOTS-Label-Grad "made with organic" umfasst das Grundlegende Kriterium, dass die Textilie mindestens 70 Prozent zertifizierte Bio-Fasern enthalten muss.


Es ist nicht erlaubt, konventionelle Baumwollfasern, die nicht gemäß dem GOTS zertifiziert sind, mit Bio-Fasern in demselben Produkt zu vermischen. Allerdings sind andere natürliche Fasern (z. B. Leinen) oder synthetische Fasern, die nicht biologischen Ursprungs sind, zu einem festeglegten Prozentsatz erlaubt. Ein Produkt darf zum Beispiel zu 70 Prozent aus Bio-Baumwolle und zu 30 Prozent aus Polyester bestehen.


Voraussetzung für die GOTS-Siegelstufe "organic": Die Textilie muss mindestens 95 Prozent zertifizierte Bio-Fasern enthalten.

Welche Voraussetzungen müssen Produkte bezüglich der Nassverarbeitung und Herstellung erfüllen?

Bewertet werden alle verwendeten chemischen Zusatzstoffe wie Farbstoffe, Hilfsstoffe und Prozesschemikalien. Diese sogenannten Inputs müssen folgende grundlegende Anforderungen erfüllen:

  • Sie dürfen nicht toxisch sein.
  • Sie müssen biologisch abbaubar sein.

Folgende Stoffe sind verboten und dürfen nicht verwendet werden:

  • giftige Schwermetalle,
  • Formaldehyd,
  • aromatische Lösungsmittel und
  • gentechnisch veränderten Organismen (GMO).

Nur eingeschränkt verwendet werden dürfen Accessoires, wie beispielsweise Reissverschlüsse oder Knöpfe.


Strenge Grenzwerte bezüglich unerwünschter Rückstände müssen eingehalten werden bei:

  • Rohstoffen,
  • Zwischenprodukten,
  • textilen Endprodukten,
  • Zubehör,
  • Verpackungsmaterial (darf kein PVC enthalten).
Warum verbietet GOTS die Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) oder deren Enzymen?

Bei der Vorbereitung der GOTS-Version 4.0 diskutierte GOTS ausführlich darüber, ob aus GVO gewonnene Enzyme beim GOTS-Standard akzeptiert werden sollten. Der GOTS entschied sich schließlich dagegen, da die Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen – einschließlich ihrer Enzyme – mit der Herstellung von Textilien, die als biologisch oder "mit biologischer Herstellung" zertifiziert sind, nicht vereinbar ist.


GOTS erkennt jedoch an, dass es Anwendungsgebiete mit GV-Technologien gibt, bei denen der Energie- und Wasserverbrauch reduziert wird, sodass die in einigen konventionellen Textilprozessen verwendeten Chemikalien ersetzt werden können.


Allerdings ist dies nur eine Seite der Medaille. Die andere Seite ist: Viele Organisationen und Einzelpersonen haben aufgrund bereits aufgetretener Probleme und mit Blick auf die Umweltrisiken große Bedenken, Gentechnik einzusetzen – zumal der weitere Einsatz von Gentechnik ungewiss ist. Ebenso haben diese Organisationen und Einzelpersonen ethische Vorbehalte hinsichtlich der Geschäftsprinzipien beim Einsatz von Gentechnik. Daher bleibt “GVO-frei" ein Grundsatz jedes glaubwürdigen ökologischen Landwirtschafts- und Lebensmittelstandards, wie er sich in allen ökologischen Verordnungen weltweit widerspiegelt.


Im Gegensatz zum GOTS greift dieses Thema kaum ein anderer populärer und weltweit angewandter Textilstandard auf. Der GOTS nimmt die Bedenken vieler Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber gentechnisch veränderten Organismen ernst, will diese respektieren und lässt ihnen beim Kauf eines Textilprodukts die Entscheidungsfreiheit eines zu kaufen, das ohne den Einsatz von gentechnisch veränderten Stoffen hergestellt wurde.
Da der GOTS aussschließlich GVO-freie Bio-Textilien zertifiziert, ermutigt er die Enzymindustrie, die Bedenken bezüglich jener kontrovers diskutierten Technologie zu respektieren und weiterhin natürliche Enzyme für den Einsatz in der Textilindustrie anzubieten.

Warum verbietet GOTS die Verwendung von Nanopartikeln als Zusatzstoffe?

Ob und inwiefern Langzeitwirkungen für Mensch und Natur entstehen, wenn Textilien extrem kleine Nanopartikel als Zusatzstoffe hinzugefügt werden, ist bislang noch nicht hinreichend erforscht.


In der Textilproduktion werden diese sogenannten Nanomaterialien mit Silberpartikeln wegen ihrer antimikrobiellen Eigenschaften bereits eingesetzt.
Doch sind grundlegende Fragen noch nicht beantwortet:

  • Wohin können Nanopartikel gelangen und welche (Langzeit-)Wirkungen könnten sie im menschlichen Körper und in der Umwelt verursachen? Im Gegensatz zu größeren Partikeln können Nanopartikel in Organe und Bindegewebe eindringen wie z. B. in das Gehirn, in die Lunge und in die Hoden.
  • Welche möglichen verheerenden Auswirkungen haben Nanosilber und andere Veredelungsprozesse von Textilien, bei denen Pestizide eingesetzt werden, auf den menschlichen Körper?

Die Standardsetzer von GOTS haben daher entschieden, dass ein generelles Verbot von Nanopartikeln bei einem Textil-Standard, der die ökologische Nachhaltigkeit und die menschliche Gesundheit fördern will, auch aus wissenschaftlicher Sicht absolut gerechtfertig ist.

Kennzeichnung und Logoverwendung

Welche Voraussetzungen müssen Handelsunternehmen erfüllen, um das GOTS-Logo oder einen Hinweis auf die GOTS-Zertifizierung auf zertifizierten fertiggestellten Textilprodukten verwenden zu dürfen?

Bevor Einzelhandelsunternehmen GOTS-zertifizierte, gekennzeichnete und fertiggestellte Textilprodukte an Endverbraucher:innen verkaufen dürfen, müssen diese sicherstellen, dass ihre Lieferfirma ein gültiges Scope-Zertifikat besitzt, das von einer zugelassenen Zertifizierungsstelle ausgestellt wurde und die verkauften Produkte abdeckt:

  • Wenn Einzelhandelsunternehmen auch im B2B-Handel tätig sind (z. B. Produkte an andere Einzelhandelsunternehmen verkaufen) und/oder die GOTS-Produkte (neu) verpacken oder (neu) etikettieren, müssen diese ebenfalls zertifiziert sein. Es gelten dann die gleichen, im Folgenden beschriebenen Bedingungen für die Zertifizierung.
  • Diese Zertifizierungspflicht entfällt, wenn Einzelhandelsunternehmen keinen B2B-Handel betreiben bzw. GOTS-Produkte nicht (um)verpacken oder (um)etikettieren.

Bitte beachten Sie: Das Produkt ist erst dann ordnungsgemäß mit dem GOTS-Logo gekennzeichnet, wenn die Kennzeichnung einen Hinweis (Name und/oder Referenznummer) des herstellenden Unternehmens enthält. Ebenso sollte die zugelassene Zertifizierungsstelle angegeben sein, die die Kennzeichnung freigegeben hat.


Handelsunternehmen sollten dann unbedingt von Ihrer Lieferfirma für jede Lieferung ein "Transaktionszertifikat" der jeweiligen GOTS-zugelassenen Zertifizierungsstelle anfordern und dies vertraglich vereinbaren. Somit können Handelsunternehmen nachweisen, dass die Produkte ordnungsgemäß GOTS-zertifiziert sind.

Welche Voraussetzungen müssen Handelsunternehmen erfüllen, um das GOTS-Logo oder einen Hinweis auf die GOTS-Zertifizierung auf zertifizierten, teilweise fertiggestellten Textilien verwenden zu dürfen?

Bevor Einzelhandelsunternehmen GOTS-zertifizierte, gekennzeichnete und teilweise fertiggestellte Textilprodukte innerhalb der textilen Lieferkette verkaufen dürfen, müssen diese sicherstellen, dass:

  • sie ein gültiges Scope-Zertifikat eines zugelassenen Zertifizierers besitzen. Diese Anforderung gilt für Handelsunternehmen mit einer B2B-Handelsaktivität
    (z. B. für Importeure, Exporteure und Großhandelsunternehmen). Einzelhandelsunternehmen sind von dieser Zertifizierungspflicht nur dann befreit, wenn sie mit GOTS-Produkten jährlich weniger als 20.000 Euro umsetzen und die GOTS-Produkte nicht (neu) verpacken oder (neu) kennzeichnen. Die Einzelhandelsunternehmen müssen sich jedoch bei einer zugelassenen Zertifizierungsstelle registrieren lassen und diese unverzüglich informieren, sobald Ihr Jahresumsatz mit GOTS-Produkten 20.000 Euro übersteigt.
  • ihre beabsichtigte Verwendung des GOTS-Logos oder eines anderen Hinweises von der zugelassenen Zertifizierungsstelle genehmigt wurde.
  • sie für jede gewerbliche Kund:innen, die GOTS-Produkte erhalten, vollständige Unterlagen anlegen, in denen alle Produkte mit ihren Spezifikationen und Mengen aufgelistet sind.
Welche Voraussetzungen müssen verarbeitende und herstellende Unternehmen erfüllen, um das GOTS-Logo oder einen Hinweis auf die GOTS-Zertifizierung auf zertifizierten textilen Zwischenerzeugnissen verwenden zu dürfen?

Bevor verarbeitende bzw. herstellende Unternehmen GOTS-zertifizierte und gelabelte textile Zwischenerzeugnisse innerhalb der textilen Lieferkette verkaufen dürfen, müssen diese sicherstellen, dass:

  • sie ein gültiges Scope-Zertifikat einer zugelassenen Zertifizierungsstelle für diese Produkte besitzen.
  • ihre beabsichtigte Verwendung des GOTS-Logos oder eines anderen Hinweises auf die GOTS-Zertifizierung von der zugelassenen Zertifizierungsstelle genehmigt wurde.
  • sie vollständige Unterlagen anlegen, in denen alle Produkte mit ihren Spezifikationen und Mengen aufgelistet sind, damit Käufer:innen von GOTS-Produkten sich informieren können.

Markeninhaber:innen oder Einzelhandelsunternehmen, die nicht verpflichtet sind, am Zertifizierungssystem teilzunehmen, können ihren zertifizierten Lieferbetrieb bitten, das GOTS-Logo in einer vorgegebenen Art und Weise (z. B. als Kunstwerk) auf der Textilie verwenden zu dürfen.


Voraussetzung hierfür ist, dass alle Anforderungen für eine im GOTS-Kennzeichnungsleitfaden festgelegte Kennzeichnung mit dem GOTS-Logo eingehalten werden.


In diesem Fall würde die GOTS-zugelassene Zertifizierungsstelle des Lieferbetriebs die Kennzeichnung überwachen, deren Referenz (z. B. die Lizenznummer) auf der Kennzeichnung zu sehen sein würde.

Eine Alternative für Markeninhaber:innen oder Einzelhandelsunternehmen, die nicht verpflichtet sind, am Zertifizierungssystem teilzunehmen, wäre außerdem freiwillig eine Zertifizierung zu beantragen. In diesem Fall können diese das Logo in Eigenregie unter Aufsicht ihrer GOTS-Zertifiziererungsstelle verwenden, sodass deren eigene Referenz (z. B. die Lizenznummer) auf dem Etikett zu sehen ist. In jedem Fall gilt: Nur eine GOTS-zertifizierte Stelle darf ein Produkt mit dem GOTS-Logo kennzeichnen.

Was müssen Werbehandelsunternehmen beim Verkauf und/oder beim Bedrucken von GOTS-zertifizierten Produkten beachten?

Damit die zertifizierte Wertschöpfungskette nicht unterbrochen wird, müssen auch werbende Handelsunternehmen zertifiziert sein, um

  • auf GOTS-zertifizierten Endprodukten Drucke, Stickereien usw. hinzufügen zu dürfen.
  • die GOTS-Kennzeichnung und/oder jegliche Hinweise auf eine GOTS-Zertifizierung verwenden zu dürfen.
    Unerheblich dabei ist, ob
  • die Produkte B2C oder B2B verkauft werden oder
  • ob einige der zertifizierten Produkte ohne Drucke oder Stickereien verkauft werden.

Die GOTS-Organisation geht rechtlich gegen nicht-zertifizierte Unternehmen vor, die z.B. zertifizierte Textilien bedrucken und die Produkte als GOTS-zertifiziert verkaufen.

Wie viel kostet die Verwendung des GOTS-Logos?

Folgende Kosten fallen für jeden zertifizierten Betrieb an:

  • die Kosten für die Zertifizierung und
  • die jährliche Gebühr von 150 Euro. Diese fällt für jede Betriebsstätte an, wird von der zugelassenen Zertifizierungsstelle eingezogen und dann an die GOTS-Organisation überwiesen.

Mit der bezahlten Gebühr sind zertifizierte Betriebe berechtigt, das GOTS-Logo auf zertifizierten Textilprodukten zu verwenden. Sie müssen vorerst keine zusätzliche (umsatzabhängige) Abgabe bezahlen. Die zu beachtenden Kriterien sind im CUGS-Leitfaden beschrieben.

Keine Lizenzgebühr fällt für folgende Unternehmen an:

  • Handelsunternehmen, Markeninhaber:innen und/oder Einzelhandelsunternehmen bzw. Gewerbetreibende, die von der GOTS-Zertifizierungspflicht befreit sind.
Darf das GOTS-Logo für die Erstellung eines Artikels verwendet werden?

Das GOTS-Logo darf von folgenden Interessengruppen verwendet werden:

  • Stakeholder,
  • NGOs,
  • Medien und
  • andere Organisationen, die unabhängige Informationen an Verbraucher:innen verbreiten.

Voraussetzungen sind: genaue Aussagen über GOTS und dessen Qualitätssicherungssystem.
Ein hochauflösendes Logo können Sie per E-Mail bei anfordern. Bitte geben Sie hierbei stets den Verwendungszweck an.

Sonstiges

Entspricht GOTS der EN ISO 14024:2000 und somit den Anforderungen für eine Umweltkennzeichnung nach Typ I?

GOTS erfüllt die Anforderungen an die bestehende Umweltkennzeichnung "Typ I", die in der Norm EN ISO 14024:2000 festgelegt ist und zur Normenreihe ISO 14020 zählt. Diese Normenreihe enthält folgende allgemeine Anleitung zur Umweltkennzeichnung und -deklaration:

  • Umwelt- und produktbezogene Aussagen zur Differenzierung auf dem Markt werden nur dann zugelassen, wenn deren Anwendung zu einem echten ökologischen Nutzeffekt führt und dieser nachweislich erreicht wird.
  • Berücksichtigt werden muss der gesamte Entstehungsprozess eines Produkts: vom Umgang mit Rohstoffen über die Herstellung, den Vertrieb, die Nutzung bis zu dessen Entsorgung.

Die ISO 14024 "Environmental labels and declarations – Type I environmental labelling – Principles and procedures"

  • richtet sich als Leitfaden an Organisationen.
  • regelt die Auswahl von Produkten.
  • legt fest, nach welchen Kriterien ökologisch orientierte Labels kontrolliert und veröffentlicht werden.
  • erfordert eine Drittzertifizierung.
  • bezieht interessierte Kreise ein.

Als eine nicht-kommerzielle gemeinnützige Organisation erfüllt die GOTS-Organisation die in der ISO 14024 geforderte Beteiligung interessierter Kreise wie folgt:

  • Relevante internationale Organisationen von Interessengruppen werden eingeladen, am alle drei Jahre stattfindenden Revisionsprozess teilzunehmen. Dieses Revisionsverfahren ist umfassend und transparent gestaltet.
  • Alle Beiträge und Vorschläge der Interessengruppen werden geprüft und bewertet.
  • Die Ergebnisse (einschließlich der Entscheidung, was im Standard berücksichtigt wird)werden allen beteiligten Organisationen zur Verfügung gestellt.


Die Kriterien für die Vergabe des Umweltzeichens durch eine unabhängige Zertifizierungsstelle, die sogenannte Drittzertifizierung, erfüllt GOTS dadurch, dass speziell akkreditierte und für sich stehende Zertifizierungsstellen die GOTS-Produkte verifizieren. Zudem werden diese Zertifizierungsstellen selbst ebenfalls von unabhängigen und international anerkannten Akkreditierungsstellen zugelassen.

Das Kriterium der zeitlich begrenzten Geltungsdauer der Labels sowie deren regelmäßige Überprüfung realisiert GOTS

  • durch jährliche Inspektionen und die Rezertifizierung aller am Produktionsprozess beteiligten Unternehmen sowie
  • durch Begrenzen der Gültigkeit der Zertifikate auf maximal 16 Monate.


Ebenso erfüllt GOTS die Kriterien der Anforderungen für “Typ I” und hält diese freiwillig für die Nutzung des eigenen Umweltkennzeichens ein:

  • Alle einzuhaltenden Anforderungen können überprüft werden.
  • Der Lebenszyklus eines Produkts wird berücksichtigt.
  • Alle Regeln können öffentlich eingesehen werden.
  • Die Umweltbedingungen werden eingehalten.
Ist es möglich, Bambus in GOTS-zertifizierten Textilien zu verwenden?

In GOTS-zertifizierten Textilien können Bambusfasern nur als konventionelle Fasern im Rahmen des tolerierten Restanteils im Produkt benutzt werden. Gründe dafür sind:

  • Fast alle in der industriellen Textilproduktion verwendeten Bambusfasern sind kein natürlicher Bambus, sondern ein Produkt, bei dem die Zellulose durch ein Viskoseverfahren hergestellt wurde.
  • Die Bambusfasern sind daher keine Natur- oder gar Bio-Fasern mehr, selbst wenn die Bambuspflanze ursprünglich als Bioprodukt zertifiziert war.

Allerdings dürfen bis zu zehn Prozent für den Labelgrad "made with organic" in der GOTS-zertifizierten Textilie verwendet werden, wenn die Zellwolle aus biologisch angebautem Bambus hergestellt wird. Diese Regeln gelten auch für Regeneratfasern, die aus anderen Rohstoffquellen stammen(z. B. aus Holz, Baumwollflusen, Soja oder Milch).

Werden Bambus- und andere Regeneratfasern verwendet, sollten sich die Nutzer:innen über die gesetzlichen Kennzeichnungsvorschriften der jeweiligen Absatzmärkte informieren:

  • In den USA gelten beispielsweise laut FTC (Federal Trade Commission) folgende Regeln: Wenn Bambus nach einem Viskoseverfahren hergestellt wird, müssen diese Fasern als Viskose und nicht als Bambus gekennzeichnet werden (siehe FTC-Artikel "How to avoid bamboozling your customers").
  • Entsprechende Kennzeichnungsvorschriften gelten auch in der Europäischen Union.
Was antwortet GOTS auf die Herausforderung der "Detox"-Kampagne von Greenpeace?

Diese 11 gefährlichen Chemikalien und Schwermetalle, die laut der “‘Detox”-Kampagne von Greenpeace bei der globalen Herstellung von Textilien nicht mehr verwendet werden sollten, sind im GOTS schon immer verboten:

  • Alkylphenole,
  • Phthalate,
  • bromierte und chlorierte Flammschutzmittel,
  • Azofarbstoffe,
  • Organozinnverbindungen,
  • perfluorierte Chemikalien,
  • Chlorbenzole,
  • chlorierte Lösungsmittel,
  • Chlorphenole,
  • kurzkettige Chlorparaffine sowie
  • Schwermetalle wie Cadmium, Blei, Quecksilber und Chrom.

Die aufgeführten Verbindungen sind verboten, weil sie als toxisch, persistent, bioakkumulativ, krebserregend, erbgutverändernd und reproduktionstoxisch gelten und das hormonelle Gleichgewicht im menschlichen Körper stören.

Daher ist die Verwendung dieser in der Greenpeace-Kampagne hervorgehobenen Stoffe bzw. Stoffgruppen ein Risiko für die Umwelt und die menschliche Gesundheit.

Diese strengen allgemeinen Anforderungen an die Herstellung von GOTS-zertifizierten Textilprodukten in Bezug auf Gefahren und Toxizität der von Greanpeace genannten Stoffe oder Stoffgruppen sind im GOTS-Kapitel 2.3.2. aufgeführt. Außerdem listet das GOTS-Kapitel 2.3.1 mit dem Titel "Verbotene und eingeschränkte Einsatzstoffe" explizit diejenigen gefährlichen chemischen Einsatzstoffe auf, die zwar in der konventionellen Textilverarbeitung verwendet werden dürfen, jedoch aus ökologischen und/oder toxikologischen Gründen in allen Verarbeitungsstufen von GOTS-Produkten verboten oder eingeschränkt sind.

Von der GOTS-Version 4.0 an werden alle 11 Einsatzstoffgruppen der Greenpeace-Kampagne übersichtlich und explizit als verboten aufgeführt.

Hier lesen Sie die GOTS-Qualitätssicherungskriterien:

  • Am Anfang der Textilproduktion steht die Zertifizierung und Genehmigung eines vom GOTS anerkannten Zertifizierers. Dies gilt nicht nur für die Verwendung chemischer Zusatzstoffe (Farb- und Hilfsstoffe) innerhalb der Verarbeitungskette von GOTS-zertifizierten Textilien, sondern auch für alle weiteren Verarbeitungssschritte. Die Zusatzstoffe werden gemäß dem Sicherheitsdatenblatt (Material Safety Data Sheet – MSDS), welches nach einer anerkannten Norm oder Richtlinie erstellt sein muss, beurteilt. Im Rahmen der Qualitätssicherung verlangen die zugelassenen Zertifizierer bei einer solchen Beurteilung weitere Unterlagen. Dies können neben zusätzlichen toxikologischen und umweltrelevanten Daten für bestimmte Bestandteile der Zusatzstoffe, auch Prüfberichte sowie eine unabhängige Laboranalyse sein. Somit können Sie sicher sein, dass die GOTS-zugelassenen chemischen Zusatzstoffe alle detailliert geprüft wurden, bevor Textilverarbeiter:innen ihre Verwendung zulassen.
    Klicken Sie hier, um weitere Informationen über den Überprüfungsprozess der Zusatzstoffe und die zugelassenen Zertifizierer:innen zu erhalten.
  • Transparenz: Die Handelsnamen aller zugelassenen Farb- und Zusatzstoffe sind in sogenannten "Positivlisten" der zugelassenen Chemikalien zusammengefasst. Diese stehen allen am GOTS-Zertifizierungsprogramm teilnehmenden Unternehmen zur Verfügung. Andere Einsatzstoffe, die nicht auf der Positivliste stehen, dürfen nicht verwendet werden.
  • Jährliche Vor-Ort-Inspektion aller am GOTS-Zertifizierungsprogramm teilnehmenden Unternehmen: Bei diesem Besichtigungstermin vor Ort überprüfen die Zertifizierungsstellen, ob die Unternehmen auch wirklich konforme chemische Zusatzstoffe verwenden. Weitere GOTS-Kontrollmaßnahmen sind: Bestandskontrollen des/der Chemikalienlager(s). Ebenso werden die Aufzeichnungen und Konten für chemische Zusatzstoffe (Rechnungen, Lieferscheine) überprüft. Somit wird sichergestellt, dass die deklarierten und genehmigten chemischen Zusatzstoffe in ausreichender Menge eingekauft wurden, um die vorgegebene Menge an GOTS-Produkten herzustellen.
  • Der GOTS schreibt vor, dass auch textile Materialien sowie alle Zwischen- und Endprodukte gemäß einer Risikobewertung geprüft werden müssen – vor allem wenn der Verdacht besteht, dass verbotene Substanzen verwendet wurden. Denn diese Stoffe haben nachweislich eine schädliche Wirkung auf Menschen oder die Umwelt. Da es zu teuer und wenig sinnvoll wäre, jede verbotene Substanz zu überprüfen und in das Prüfprotokoll aufzunehmen, hat sich der GOTS für eine punktuelle Prüfung entschieden:Er konzentriert sich darauf, die Verwendung verbotener Substanzen zu überprüfen (siehe Kapitel 2.4.15), sobald der Verdacht besteht, dass diese in erlaubten GOTS-Materialien oder chemischen Zusatzstoffen enthalten sein könnten, bzw. bei Produktionsprozessen, Veredelungsmethoden oder der Lagerung von GOTS-Produkten angefallen sein könnten.
  • Nach jedem Verarbeitungsschritt wird untersucht, ob eine Verletzung der GOTS-Kriterien, eine (absichtliche) Verwendung verbotener Substanzen oder eine (vermeidbare) Verunreinigung stattgefunden hat. Die folgenden Grenzwerte für Zwischen- und Endprodukte sind in Bezug auf die Detox-Chemikalien in GOTS-Kapitel 2.4.15 aufgeführt.

In der folgenden Tabelle sind die GOTS-Grenzwerte und Testmethoden aufgelistet, die für die Greenpeace Detox-Kampagne relevant sind.


Bitte beachten Sie, dass die Palette der vom GOTS verbotenen Substanzen noch umfangreicher als die Greenpeace-Liste ist.

Was ist der Unterschied zwischen GOTS und OCS (Organic Content Standard of Textile Exchange) und der damit verbundenen Zertifizierungssysteme?

Der GOTS hat den klaren Vorteil, dass er als umfassender Standard detaillierte ökologische und soziale Kriterien in der gesamten textilen Lieferkette definiertt.

Kriterien des OCS (Organic Content Standards; früher OE 100 und Blended Standard, herausgegeben von Textile Exchange) im Gegensatz zum GOTS sind:

  • ein organischer Faserfluss in der gesamten textilen Lieferkette.
  • ein organischer "Faseranspruch" im endgültigen Textilprodukt.

Es müssen bei der Verarbeitung der Fasern zu Textilien keine ökologischen oder sozialen Kriterien erfüllt werden. Marken und Einzelhandelsunternehmen können OCS als Sprungbrett zum GOTS nutzen. Um die Kundenbedürfnisse besser erfüllen zu können, lassen sich viele Unternehmen innerhalb der textilen Lieferkette nach beiden Standards – GOTS und OCS – zertifizieren. Denn manchmal erfüllt ein bestimmtes Produkt nicht alle anspruchsvollen Verarbeitungsanforderungen des GOTS-Standards. Zum Beispiel wenn nicht alle verwendeten Farbstoffe und Inputs den GOTS-Verarbeitungskriterien entsprechen oder der Mindestanteil von 70 Prozent Bio-Fasern nicht erreicht wird. In diesem Fall könnte das Produkt trotzdem nach OCS zertifiziert werden, wodurch der Biofaseranteil überprüft und gekennzeichnet werden kann.

GOTS und OCS sind somit eher als ergänzende denn als konkurrierende Zertifizierungssysteme zu betrachten.

Wenn wir uns auf GOTS Version 6.0 beziehen, verbieten die Abschnitte 2.2.1, 2.2.2 und 2.4.9.1 Mulesing in der Wollproduktion, aber eine Definition ist in Abschnitt 7 nicht enthalten. Wie lautet die Definition von Mulesing in der GOTS Version 6.0? Gilt das Gefrierbrandverfahren (Steining) als Mulesing?

Gemäß des GOTS lautet die angenommene Definition von Mulesing: "Die Entfernung von wollhaltigen Hautstreifen aus dem Steißbereich von Schafen, um Probleme hervorgerufen durch Fliegenbefall zu vermeiden. Dies schließt jede Art der Veränderung des Steißbereichs ein, einschließlich des Gefrierbrandes". Diese zusätzliche Erläuterung wird bei der nächsten Überarbeitung des GOTS zur weiteren Klarstellung in die offiziellen Dokumente aufgenommen.