Eine Zertifizierung nach dem Global Organic Textile Standard können Unternehmen aus den Bereichen Textilverarbeitung, -produktion und -handel beantragen.
Davon ausgenommen sind landwirtschaftliche Betriebe, die Bio-Fasern produzieren wollen. Sie müssen eine Zertifizierung nach den Standards des ökologischen Landbaus (d. h. dem USDA NOP oder der EEC 834/2007) beantragen.
Schicken Sie Ihre erste Anfrage und den Antrag für eine GOTS-Zertifizierung an eine für den GOTS zugelassene Zertifizierungsstelle. Diese zugelassenen Zertifizierungsstellen wurden beauftragt, das GOTS-Qualitätssicherungssystem umzusetzen und können Ihre individuellen Fragen zum Kontroll- und Zertifizierungsverfahren beantworten.
Die Kontaktdaten aller GOTS-Zertifizierungsstellen und ihrer lokalen Vertretungen, ein Verzeichnis ihrer akkreditierten Bereiche sowie eine Auflistung der Länder mit bereits zertifizierten Unternehmen finden Sie hier.
Kriterien für die GOTS-Zertifizierung sind:
Für die GOTS-Zertifizierung von Handelsunternehmen gilt:
Die Kosten für die Zertifizierung sind abhängig von der Anzahl der Unternehmensstandorte, der Größe und Art der Unternehmung sowie von der Produktpalette, die im Rahmen der Zertifizierung verarbeitet oder gehandelt werden soll. Grob geschätzt können Unternehmen mit einem Unternehmensstandort mit jährlichen Zertifizierungskosten zwischen 1.200 und 3.000 Euro rechnen. Die zugelassenen Zertifizierungsstellen informieren die Unternehmen gerne darüber, welche Unternehmensdaten für einen individuellen Kostenvoranschlag benötigt werden.
Zusatzkosten: Neben der Zertifizierungsgebühr, die die Unternehmen an die Zertifizierungsstelle bezahlen, entstehen folgende Zusatzkosten: Pro Kalenderjahr bezahlt jeder zertifizierte Betrieb eine Lizenzgebühr. Diese beträgt für jede Betriebsstätte 150 Euro. Zu zahlen ist die Lizenzgebühr an das zugelassene Zertifizierungsunternehmen, welches die Gebühren an GOTS weiterleitet und den Eingang der Bezahlung überprüft.
Wenn ein Verarbeitungs- und Herstellungsbetrieb ein GOTS-Konformitätszertifikat erhalten hat, ist er nicht nur in der Datenbank für GOTS-zertifizierte Lieferanten gelistet. Er kann auch
Ob ein Handelsunternehmen zertifiziert wird, hängt davon ab, inwiefern die Dokumentation des Warenflusses überprüft werden kann. Das Prüfprotokoll vergleicht die Einkaufs- und Verkaufsmengen von Bio-Textilien (Massenbilanzberechnung) und überprüft, ob alle eingekauften Produkte mit GOTS-Zertifizierungsanspruch auch tatsächlich korrekt zertifiziert wurden.
Somit unterstützt die Zertifizierungspflicht für Handelsunternehmen die Integrität von GOTS-Produkten. Denn die erforderliche Dokumentation ermöglicht es, die Echtheit von GOTS-zertifizierten Produkten zu überprüfen.
Obwohl wir uns bemühen, unsere Datenbank auf dem neuesten Stand zu halten, können Einträge nicht als endgültiger Nachweis für den zertifizierten Status eines Unternehmens verwendet werden. Ob eine potenzielle Lieferfirma auch tatsächlich GOTS-zertifizierte Produkte ausliefert, können Sie am besten anhand der Kopie des Scope-Zertifikats überprüfen. Eine solche Kopie finden Sie im Datenbankeintrag des Unternehmens.
Achten Sie als Verbraucher:innen beim Einkauf auf die Kennzeichnung des Textilprodukts.
Die GOTS-Kennzeichnung muss für Sie auf dem Produkt sichtbar sein – zum Beispiel auf der Verpackung, als Anhängeretikett und/oder als Etikett.
Eine korrekte und vollständige GOTS-Kennzeichnung erkennen Sie
Da Einzelhandelsunternehmen nicht selbst zertifiziert sein müssen, kann die Kennzeichnung die Lizenznummer und/oder den Namen der Lieferfirma des Endprodukts enthalten.
Um sicher zu sein, dass Sie tatsächlich ein von GOTS gekennzeichnetes Produkt kaufen, können Sie die Daten des zertifizierten Unternehmens überprüfen, indem Sie die auf der GOTS-Kennzeichnung angegebene Lizenznummer oder den Namen des Unternehmens in das “Freitextfeld” (Free Text Field) unserer “Datenbank der zertifizierten Lieferbetriebe” eingeben.
Bitte beachten Sie:
Achten Sie als gewerbliche Einkäufer:innen darauf, dass Sie nur bei Unternehmen einkaufen, die ihre Textilprodukte als GOTS-zertifiziert vermarkten dürfen. Diese Unternehmen haben ein GOTS-Scope-Zertifikat erhalten. Wenn Sie Bedenken haben, können Sie das Unternehmen auffordern, eine (elektronische) Kopie der Zertifizierung vorzulegen. Dieses Zertifikat wurde von einem GOTS-zugelassenen Zertifizierungsunternehmen ausgestellt und bestätigt, dass das Unternehmen GOTS-zertifiziert ist. Somit darf es die im Scope-Zertifikat aufgelisteten Produkte (oder Produktkategorien) unter der GOTS-Zertifizierung verarbeiten bzw. vermarkten. Wenn Sie als gewerbliche Einkäufer:innen an der Echtheit des Scope-Zertifikats zweifeln, können Sie es in der “Datenbank der zertifizierten Unternehmen” überprüfen. In letzter Instanz können Sie sich den Zertifizierungsstatus von der ausstellenden Zertifizierungsstelle bestätigen lassen.
Dennoch ist dies kein Beweis dafür, dass alle Produkte, die das Unternehmen verkauft, auch tatsächlich GOTS-zertifiziert sind.
Um sicher zu sein, dass eine bestimmte Produktlieferung, die Sie von einem zertifizierten Lieferbetrieb erhalten haben, tatsächlich GOTS-zertifiziert ist, können Sie
Wenn Sie an der Echtheit eines TCs zweifeln, können Sie dessen Gültigkeit bei der Zertifizierungsstelle des Unternehmens überprüfen lassen.
Grundsätzlich müssen alle an der Verarbeitungs- und Herstellungskette beteiligten Unternehmen sowie B2B-Handelsunternehmen GOTS-zertifiziert sein. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass auch ein Endprodukt als GOTS-zertifiziert verkauft, gekennzeichnet oder präsentiert werden darf. Weitere Details finden Sie unter dem Link: “Wer muss zertifziert sein?”.
Im Prinzip kann jedes Bio-Textilprodukt GOTS-zertifiziert werden. Voraussetzung für die Kennzeichnung mit einem der beiden GOTS-Siegel ("organic" oder "made with organic") ist, dass das Produkt komplett fertiggestellt wurde.
Textilfaserbestandteile eines Konsumguts, das normalerweise nicht als Textilfaserprodukt eingestuft wird (wie z. B. ein Kinderwagen mit textilen Geweben, Kinderwiegen, Autositze oder Möbel mit textilen Stoffbezügen) können ebenfalls zertifiziert und als "Kombinationsprodukt" gekennzeichnet werden. Nur einen Teil oder eine Komponente eines Produkts zu zertifizieren und zu kennzeichnen, ist jedoch nicht möglich.
Voraussetzung für die GOTS-Zertifizierung bzw. den GOTS-Label-Grad "made with organic" umfasst das Grundlegende Kriterium, dass die Textilie mindestens 70 Prozent zertifizierte Bio-Fasern enthalten muss.
Es ist nicht erlaubt, konventionelle Baumwollfasern, die nicht gemäß dem GOTS zertifiziert sind, mit Bio-Fasern in demselben Produkt zu vermischen. Allerdings sind andere natürliche Fasern (z. B. Leinen) oder synthetische Fasern, die nicht biologischen Ursprungs sind, zu einem festeglegten Prozentsatz erlaubt. Ein Produkt darf zum Beispiel zu 70 Prozent aus Bio-Baumwolle und zu 30 Prozent aus Polyester bestehen.
Voraussetzung für die GOTS-Siegelstufe "organic": Die Textilie muss mindestens 95 Prozent zertifizierte Bio-Fasern enthalten.
Bewertet werden alle verwendeten chemischen Zusatzstoffe wie Farbstoffe, Hilfsstoffe und Prozesschemikalien. Diese sogenannten Inputs müssen folgende grundlegende Anforderungen erfüllen:
Folgende Stoffe sind verboten und dürfen nicht verwendet werden:
Nur eingeschränkt verwendet werden dürfen Accessoires, wie beispielsweise Reissverschlüsse oder Knöpfe.
Strenge Grenzwerte bezüglich unerwünschter Rückstände müssen eingehalten werden bei:
Bei der Vorbereitung der GOTS-Version 4.0 diskutierte GOTS ausführlich darüber, ob aus GVO gewonnene Enzyme beim GOTS-Standard akzeptiert werden sollten. Der GOTS entschied sich schließlich dagegen, da die Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen – einschließlich ihrer Enzyme – mit der Herstellung von Textilien, die als biologisch oder "mit biologischer Herstellung" zertifiziert sind, nicht vereinbar ist.
GOTS erkennt jedoch an, dass es Anwendungsgebiete mit GV-Technologien gibt, bei denen der Energie- und Wasserverbrauch reduziert wird, sodass die in einigen konventionellen Textilprozessen verwendeten Chemikalien ersetzt werden können.
Allerdings ist dies nur eine Seite der Medaille. Die andere Seite ist: Viele Organisationen und Einzelpersonen haben aufgrund bereits aufgetretener Probleme und mit Blick auf die Umweltrisiken große Bedenken, Gentechnik einzusetzen – zumal der weitere Einsatz von Gentechnik ungewiss ist. Ebenso haben diese Organisationen und Einzelpersonen ethische Vorbehalte hinsichtlich der Geschäftsprinzipien beim Einsatz von Gentechnik. Daher bleibt “GVO-frei" ein Grundsatz jedes glaubwürdigen ökologischen Landwirtschafts- und Lebensmittelstandards, wie er sich in allen ökologischen Verordnungen weltweit widerspiegelt.
Im Gegensatz zum GOTS greift dieses Thema kaum ein anderer populärer und weltweit angewandter Textilstandard auf. Der GOTS nimmt die Bedenken vieler Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber gentechnisch veränderten Organismen ernst, will diese respektieren und lässt ihnen beim Kauf eines Textilprodukts die Entscheidungsfreiheit eines zu kaufen, das ohne den Einsatz von gentechnisch veränderten Stoffen hergestellt wurde.
Da der GOTS aussschließlich GVO-freie Bio-Textilien zertifiziert, ermutigt er die Enzymindustrie, die Bedenken bezüglich jener kontrovers diskutierten Technologie zu respektieren und weiterhin natürliche Enzyme für den Einsatz in der Textilindustrie anzubieten.
Ob und inwiefern Langzeitwirkungen für Mensch und Natur entstehen, wenn Textilien extrem kleine Nanopartikel als Zusatzstoffe hinzugefügt werden, ist bislang noch nicht hinreichend erforscht.
In der Textilproduktion werden diese sogenannten Nanomaterialien mit Silberpartikeln wegen ihrer antimikrobiellen Eigenschaften bereits eingesetzt.
Doch sind grundlegende Fragen noch nicht beantwortet:
Die Standardsetzer von GOTS haben daher entschieden, dass ein generelles Verbot von Nanopartikeln bei einem Textil-Standard, der die ökologische Nachhaltigkeit und die menschliche Gesundheit fördern will, auch aus wissenschaftlicher Sicht absolut gerechtfertig ist.
Bevor Einzelhandelsunternehmen GOTS-zertifizierte, gekennzeichnete und fertiggestellte Textilprodukte an Endverbraucher:innen verkaufen dürfen, müssen diese sicherstellen, dass ihre Lieferfirma ein gültiges Scope-Zertifikat besitzt, das von einer zugelassenen Zertifizierungsstelle ausgestellt wurde und die verkauften Produkte abdeckt:
Bitte beachten Sie: Das Produkt ist erst dann ordnungsgemäß mit dem GOTS-Logo gekennzeichnet, wenn die Kennzeichnung einen Hinweis (Name und/oder Referenznummer) des herstellenden Unternehmens enthält. Ebenso sollte die zugelassene Zertifizierungsstelle angegeben sein, die die Kennzeichnung freigegeben hat.
Handelsunternehmen sollten dann unbedingt von Ihrer Lieferfirma für jede Lieferung ein "Transaktionszertifikat" der jeweiligen GOTS-zugelassenen Zertifizierungsstelle anfordern und dies vertraglich vereinbaren. Somit können Handelsunternehmen nachweisen, dass die Produkte ordnungsgemäß GOTS-zertifiziert sind.
Bevor Einzelhandelsunternehmen GOTS-zertifizierte, gekennzeichnete und teilweise fertiggestellte Textilprodukte innerhalb der textilen Lieferkette verkaufen dürfen, müssen diese sicherstellen, dass:
Bevor verarbeitende bzw. herstellende Unternehmen GOTS-zertifizierte und gelabelte textile Zwischenerzeugnisse innerhalb der textilen Lieferkette verkaufen dürfen, müssen diese sicherstellen, dass:
Markeninhaber:innen oder Einzelhandelsunternehmen, die nicht verpflichtet sind, am Zertifizierungssystem teilzunehmen, können ihren zertifizierten Lieferbetrieb bitten, das GOTS-Logo in einer vorgegebenen Art und Weise (z. B. als Kunstwerk) auf der Textilie verwenden zu dürfen.
Voraussetzung hierfür ist, dass alle Anforderungen für eine im GOTS-Kennzeichnungsleitfaden festgelegte Kennzeichnung mit dem GOTS-Logo eingehalten werden.
In diesem Fall würde die GOTS-zugelassene Zertifizierungsstelle des Lieferbetriebs die Kennzeichnung überwachen, deren Referenz (z. B. die Lizenznummer) auf der Kennzeichnung zu sehen sein würde.
Eine Alternative für Markeninhaber:innen oder Einzelhandelsunternehmen, die nicht verpflichtet sind, am Zertifizierungssystem teilzunehmen, wäre außerdem freiwillig eine Zertifizierung zu beantragen. In diesem Fall können diese das Logo in Eigenregie unter Aufsicht ihrer GOTS-Zertifiziererungsstelle verwenden, sodass deren eigene Referenz (z. B. die Lizenznummer) auf dem Etikett zu sehen ist. In jedem Fall gilt: Nur eine GOTS-zertifizierte Stelle darf ein Produkt mit dem GOTS-Logo kennzeichnen.
Damit die zertifizierte Wertschöpfungskette nicht unterbrochen wird, müssen auch werbende Handelsunternehmen zertifiziert sein, um
Die GOTS-Organisation geht rechtlich gegen nicht-zertifizierte Unternehmen vor, die z.B. zertifizierte Textilien bedrucken und die Produkte als GOTS-zertifiziert verkaufen.
Folgende Kosten fallen für jeden zertifizierten Betrieb an:
Mit der bezahlten Gebühr sind zertifizierte Betriebe berechtigt, das GOTS-Logo auf zertifizierten Textilprodukten zu verwenden. Sie müssen vorerst keine zusätzliche (umsatzabhängige) Abgabe bezahlen. Die zu beachtenden Kriterien sind im CUGS-Leitfaden beschrieben.
Keine Lizenzgebühr fällt für folgende Unternehmen an:
Das GOTS-Logo darf von folgenden Interessengruppen verwendet werden:
Voraussetzungen sind: genaue Aussagen über GOTS und dessen Qualitätssicherungssystem.
Ein hochauflösendes Logo können Sie per E-Mail bei anfordern. Bitte geben Sie hierbei stets den Verwendungszweck an.
GOTS erfüllt die Anforderungen an die bestehende Umweltkennzeichnung "Typ I", die in der Norm EN ISO 14024:2000 festgelegt ist und zur Normenreihe ISO 14020 zählt. Diese Normenreihe enthält folgende allgemeine Anleitung zur Umweltkennzeichnung und -deklaration:
Die ISO 14024 "Environmental labels and declarations – Type I environmental labelling – Principles and procedures"
Als eine nicht-kommerzielle gemeinnützige Organisation erfüllt die GOTS-Organisation die in der ISO 14024 geforderte Beteiligung interessierter Kreise wie folgt:
Die Kriterien für die Vergabe des Umweltzeichens durch eine unabhängige Zertifizierungsstelle, die sogenannte Drittzertifizierung, erfüllt GOTS dadurch, dass speziell akkreditierte und für sich stehende Zertifizierungsstellen die GOTS-Produkte verifizieren. Zudem werden diese Zertifizierungsstellen selbst ebenfalls von unabhängigen und international anerkannten Akkreditierungsstellen zugelassen.
Das Kriterium der zeitlich begrenzten Geltungsdauer der Labels sowie deren regelmäßige Überprüfung realisiert GOTS
Ebenso erfüllt GOTS die Kriterien der Anforderungen für “Typ I” und hält diese freiwillig für die Nutzung des eigenen Umweltkennzeichens ein:
In GOTS-zertifizierten Textilien können Bambusfasern nur als konventionelle Fasern im Rahmen des tolerierten Restanteils im Produkt benutzt werden. Gründe dafür sind:
Allerdings dürfen bis zu zehn Prozent für den Labelgrad "made with organic" in der GOTS-zertifizierten Textilie verwendet werden, wenn die Zellwolle aus biologisch angebautem Bambus hergestellt wird. Diese Regeln gelten auch für Regeneratfasern, die aus anderen Rohstoffquellen stammen(z. B. aus Holz, Baumwollflusen, Soja oder Milch).
Werden Bambus- und andere Regeneratfasern verwendet, sollten sich die Nutzer:innen über die gesetzlichen Kennzeichnungsvorschriften der jeweiligen Absatzmärkte informieren:
Diese 11 gefährlichen Chemikalien und Schwermetalle, die laut der “‘Detox”-Kampagne von Greenpeace bei der globalen Herstellung von Textilien nicht mehr verwendet werden sollten, sind im GOTS schon immer verboten:
Die aufgeführten Verbindungen sind verboten, weil sie als toxisch, persistent, bioakkumulativ, krebserregend, erbgutverändernd und reproduktionstoxisch gelten und das hormonelle Gleichgewicht im menschlichen Körper stören.
Daher ist die Verwendung dieser in der Greenpeace-Kampagne hervorgehobenen Stoffe bzw. Stoffgruppen ein Risiko für die Umwelt und die menschliche Gesundheit.
Diese strengen allgemeinen Anforderungen an die Herstellung von GOTS-zertifizierten Textilprodukten in Bezug auf Gefahren und Toxizität der von Greanpeace genannten Stoffe oder Stoffgruppen sind im GOTS-Kapitel 2.3.2. aufgeführt. Außerdem listet das GOTS-Kapitel 2.3.1 mit dem Titel "Verbotene und eingeschränkte Einsatzstoffe" explizit diejenigen gefährlichen chemischen Einsatzstoffe auf, die zwar in der konventionellen Textilverarbeitung verwendet werden dürfen, jedoch aus ökologischen und/oder toxikologischen Gründen in allen Verarbeitungsstufen von GOTS-Produkten verboten oder eingeschränkt sind.
Von der GOTS-Version 4.0 an werden alle 11 Einsatzstoffgruppen der Greenpeace-Kampagne übersichtlich und explizit als verboten aufgeführt.
Hier lesen Sie die GOTS-Qualitätssicherungskriterien:
In der folgenden Tabelle sind die GOTS-Grenzwerte und Testmethoden aufgelistet, die für die Greenpeace Detox-Kampagne relevant sind.
Bitte beachten Sie, dass die Palette der vom GOTS verbotenen Substanzen noch umfangreicher als die Greenpeace-Liste ist.
Der GOTS hat den klaren Vorteil, dass er als umfassender Standard detaillierte ökologische und soziale Kriterien in der gesamten textilen Lieferkette definiertt.
Kriterien des OCS (Organic Content Standards; früher OE 100 und Blended Standard, herausgegeben von Textile Exchange) im Gegensatz zum GOTS sind:
Es müssen bei der Verarbeitung der Fasern zu Textilien keine ökologischen oder sozialen Kriterien erfüllt werden. Marken und Einzelhandelsunternehmen können OCS als Sprungbrett zum GOTS nutzen. Um die Kundenbedürfnisse besser erfüllen zu können, lassen sich viele Unternehmen innerhalb der textilen Lieferkette nach beiden Standards – GOTS und OCS – zertifizieren. Denn manchmal erfüllt ein bestimmtes Produkt nicht alle anspruchsvollen Verarbeitungsanforderungen des GOTS-Standards. Zum Beispiel wenn nicht alle verwendeten Farbstoffe und Inputs den GOTS-Verarbeitungskriterien entsprechen oder der Mindestanteil von 70 Prozent Bio-Fasern nicht erreicht wird. In diesem Fall könnte das Produkt trotzdem nach OCS zertifiziert werden, wodurch der Biofaseranteil überprüft und gekennzeichnet werden kann.
GOTS und OCS sind somit eher als ergänzende denn als konkurrierende Zertifizierungssysteme zu betrachten.
Gemäß des GOTS lautet die angenommene Definition von Mulesing: "Die Entfernung von wollhaltigen Hautstreifen aus dem Steißbereich von Schafen, um Probleme hervorgerufen durch Fliegenbefall zu vermeiden. Dies schließt jede Art der Veränderung des Steißbereichs ein, einschließlich des Gefrierbrandes". Diese zusätzliche Erläuterung wird bei der nächsten Überarbeitung des GOTS zur weiteren Klarstellung in die offiziellen Dokumente aufgenommen.
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