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GLOBAL ORGANIC TEXTILE STANDARD
ECOLOGY & SOCIAL RESPONSIBILITY

Audits

Die Inspektion und Zertifizierung der verarbeitenden, herstellenden und handelnden Unternehmen vor Ort wird von unabhängigen, akkreditierten GOTS-Zertifizierungsstellen durchgeführt und bildet die Grundlage des GOTS-Überwachungssystems.

Ein wesentlicher Bestandteil des GOTS-Zertifizierungsprozesses durch Dritte sind die Audits. Sie stellen sicher, dass alle Textilerzeugnisse, die das GOTS-Label tragen, für Glaubwürdigkeit und Integrität stehen und den ökologischen Produktionsprozess voranbringen, indem sie die strengen, aber praktikablen Umwelt- und Sozialkriterien des GOTS einhalten.

Mithilfe der Audits werden sämtliche Abläufe innerhalb der zertifizierten Unternehmen unabhängig bewertet und die Einhaltung des GOTS-Standards wird sichergestellt. Dieses Vorgehen ist nicht nur der Verpflichtung zu Transparenz und lückenloser Rückverfolgbarkeit geschuldet. Es stellt auch sicher, dass jeder Schritt in der Lieferkette – vom unverarbeiteten Material bis zur fertigen Ware – den ökologischen und sozialen Kriterien des GOTS entspricht.

Für zertifizierte Unternehmen planen unsere GOTS-zugelassenen Zertifizierungsstellen jährliche, unangekündigte Audits ein. Damit der Weg zur GOTS-Zertifizierung oder Rezertifizierung effizient und reibungslos verläuft, stellt der GOTS Ressourcen, Aktualisierungen, Richtlinien und Unterstützung für zertifizierte Unternehmen und solche, die es werden wollen, bereit.

Hier finden Sie eine Darstellung der Zulassungs- und Überwachungsverfahren, aus der auch die Anforderungen der GOTS-Zertifizierungsstellen hervorgehen.  

Ein Unternehmen, das am GOTS-Zertifizierungssystem teilnimmt, muss grundsätzlich alle Kriterien des Standards einhalten. Um nichtdiskriminierende und objektive Audits zu ermöglichen, halten sich die Zertifizierungsstellen an ein festgelegtes Protokoll.

 

Das Vor-Ort-Audit muss in Bezug auf die zertifizierten Unternehmen mindestens folgende Punkte umfassen:

a) Bewertung des Verarbeitungssystems durch Besuche in den Verarbeitungs- und Lagereinheiten. Wenn es dafür einen Grund gibt, kann auch ein Besuch in nicht-zertifizierten Bereichen erfolgen.

b) Prüfung der Aufzeichnungen und Konten, um den Warenfluss zu überprüfen (Abgleich des Input/Output-Volumens und Rückverfolgbarkeit). Die Kontrolle der Rückverfolgbarkeit und des Mengenabgleichs erfordert gegebenenfalls eine Sichtung der Transportdokumente und Finanzunterlagen.

 c) Prüfung der Aufzeichnungen über die bei der GOTS-Produktion verwendeten Inputs. Unter Umständen ist hierbei die Sichtung der Transaktionszertifikate, Rechnungs- und Lieferpapiere, Transportdokumente und Finanzunterlagen erforderlich.

d) Identifizierung eventueller Risikobereiche, die die Produktintegrität gefährden.

e) Prüfung des Abwassers, der Abwasseraufbereitungsanlage und ggf. des (Vor)-Behandlungssystems für die Nassverarbeitung.

f) Prüfung der Risikobewertung des Betreibenden hinsichtlich Kontamination und Rückstandsuntersuchungen, einschließlich der Entnahme von Proben für Rückstandsuntersuchungen – entweder als Stichprobe oder bei Verdacht auf Verunreinigung oder Nichteinhaltung der Vorschriften.

g) Prüfung der Einhaltung sämtlicher Sozialkriterien. Dabei muss das Audit-Protokoll Folgendes umfassen:

  • Prüfung der Verarbeitungs- und Lagereinheiten, Toilettenanlagen, Ruhezonen und weiterer Unternehmensbereiche, zu denen die Arbeitskräfte Zugang haben.
  • Befragung der Unternehmensleitung und vertrauliche Gespräche der Auditoren mit Arbeitskräften bzw. der Beschäftigtenvertretung.
  • Einsichtnahme in diverse Personalakten, wie z.B. die Beschäftigtenliste, Arbeitsverträge, Lohnabrechnungen, Schicht- und Arbeitszeitprotokolle, Altersnachweise oder Sozialversicherungsunterlagen.

 h) Prüfung der effektiven Umsetzung eventueller Anpassungen des Standards.

 i) Prüfung der Umsetzung eventueller Korrekturmaßnahmen.