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GLOBAL ORGANIC TEXTILE STANDARD
ECOLOGY & SOCIAL RESPONSIBILITY

UNTERSTÜTZUNG BEI DER EINHALTUNG GESETZLICHER VORGABEN UND MEHR –  
IHR VORSPRUNG MIT GOTS  

Seit der Veröffentlichung des europäischen ‚Green Deals‘ im Jahr 2019, des EU-Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft im Jahr 2020 und der EU-Strategie für nachhaltige und kreislauffähige Textilien im Jahr 2022 haben die gesetzgeberischen Aktivitäten und Initiativen in Bezug auf Textilien und Nachhaltigkeit sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU deutlich zugenommen. Gleichzeitig ist der derzeitige Kurs der Textilindustrie trotz aller Bemühungen um Nachhaltigkeit noch immer nicht mit den wichtigsten Zielen zur Eindämmung des Klimawandels vereinbar, und die negativen ökologischen und sozialen Auswirkungen nehmen weiter zu statt ab.

Verantwortungsbewusste Textilunternehmen haben daher schon vor langer Zeit damit begonnen, alternative, nachhaltigere Geschäftsmodelle zu verfolgen, und sie nutzen hierfür auch schon seit langem freiwillige Nachhaltigkeitsstandards wie den Global Organic Textile Standard (GOTS). Er hilft ihnen, Risiken in komplexen, globalen Lieferketten zu erkennen und zu minimieren – und ihre nachhaltigen, verantwortungsvollen Praktiken gegenüber Verbrauchern zu kommunizieren.

Die GOTS-Zertifizierung ist ein wirkungsvolles Instrument, mit dem Ihr Unternehmen nicht nur gesetzliche Anforderungen erfüllt, sondern auch darüber hinausgeht – und so Ihr Engagement für Mensch und Umwelt sichtbar macht.

Wir verfolgen laufend die weltweite Gesetzgebung, analysieren die konkreten Anforderungen für Unternehmen in den jeweiligen Geltungsbereichen und bewerten die Bedeutung freiwilliger Nachhaltigkeitsstandards in den jeweiligen Gesetzesinitiativen. So können wir unsere Kriterien im Rahmen der Revision unseres Standards, Umsetzungsrichtlinien oder ergänzenden Leitlinien gezielt anpassen – und GOTS-zertifizierte Unternehmen bestmöglich bei der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben unterstützen.

Global Standard verfolgt das Ziel, weiterhin „Compliance+“ zu ermöglichen, also über die gesetzlichen Anforderungen hinauszugehen. Dafür setzen wir wissenschaftlich fundierte, ehrgeizige, robuste und überprüfbare Anforderungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette: von ökologischen und sozialen Kriterien über Menschenrechte bis hin zu verantwortungsvollen Geschäftspraktiken im Textilsektor. GOTS bietet einen ganzheitlichen Ansatz zur Rückverfolgbarkeit über die gesamte Wertschöpfungskette, vom landwirtschaftlichen Anbau bis zum fertigen Produkt, in den Bereichen Bekleidung, Körperpflege und Heimtextilien. Zertifizierte Unternehmen steigern so ihre Nachhaltigkeit, fördern kontinuierliche Verbessrungen, erhalten Zugang zu neuen Märkten und beweisen, dass Geschäftserfolg mit ethischem und nachhaltigem Handeln vereinbar ist oder sogar darauf beruhen kann.

Als Mitglied der International Social and Environmental Accreditation and Labelling Alliance (ISEAL) und der International Federation of Organic Agriculture, Organics Europe und Organics International, arbeitet Global Standard partnerschaftlich mit anderen freiwilligen Nachhaltigkeitsstandards zusammen.

Global Standard bemüht sich zudem fortlaufend, eine Übereinstimmung von GOTS mit den Anforderungen relevanter internationaler Normen wie ISO 17065 und ISO 14024 zu gewährleisten.

Die folgende Tabelle (die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt) gibt einen Überblick über wichtige, für den Textilsektor relevante Gesetze und Gesetzesinitiativen in der Europäischen Union und in einigen ausgewählten Ländern innerhalb und außerhalb Europas. Sie zeigt zudem auf, wie die GOTS-Zertifizierung Unternehmen bei der Einhaltung der rechtlichen Vorschriften unterstützt.

Gesetzesinitiativen  Ziel & Inhalt Unterstützung durch GOTS-Zertifizierung 

Rechtlich nicht bindende Strategiepapiere und Leitlinien
EU Strategy for Sustainable and Circular Textiles (ESSCT) Die ESSCT dient als Rahmen für die Entwicklung verbindlicher Rechtsvorschriften. Sie befasst sich mit den wichtigsten umweltbezogenen Themen in der Textilindustrie, nämlich dem hohen Wasser-, Energie- und Rohstoffverbrauch, dem hohen Abfallaufkommen, dem Einsatz gefährlicher Chemikalien sowie mit den sozialen Problemen in globalen Textillieferketten. Durch die Festlegung ehrgeiziger, robuster und überprüfbarer Anforderungen an die gesamte Wertschöpfungskette in Bezug auf ökologische, menschenrechtliche und soziale Kriterien sowie verantwortliche Geschäftspraktiken ist GOTS gut positioniert, um die Einhaltung der aus der ESSCT abgeleiteten spezifischen Rechtsvorschriften zu unterstützen (wie beispielsweise die ESPR inkl. des Digitalen Produktpasses, die GCD, die Revisionen der WFD und der TLR - Einzelheiten zu diesen Gesetzesinitiativen siehe unten).

UN 2011 Guiding Principles on Business and Human Rights

Die UN- und OECD-Leitlinien zur Sorgfaltspflicht (Due Diligence) schaffen einen internationalen Rahmen für gute Geschäftspraktiken, mit dem Ziel, in verantwortungsvollen Textillieferketten die Menschenrechte zu achten und die Umwelt zu schützen.
Durch die Leitlinien soll gewährleisten werden, dass verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln und Sorgfaltspflicht in die Managementsysteme von Unternehmen integriert werden.

Die Sorgfaltspflicht in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt ist ein wesentlicher Bestandteil der GOTS 7.0-Kriterien.
Global Standard bietet Schulungen zu verantwortungsvollen Geschäftspraktiken und zur Sorgfaltspflicht für GOTS-zertifizierte Unternehmen und Zertifizierungsstellen an und hat das GOTS-Due-Diligence-Handbuch für zertifizierte Unternehmen entwickelt, das ausführliche Anleitungen dazu enthält, wie Unternehmen die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht sowie den Menschenrechts- und Umweltschutz erfüllen können.
Das o.g.GOTS-Due-Diligence-Handbuch für Zertifizierungsstellen ergänzt.

OECD 2018 Due Diligence Guidance for Responsible Supply Chains in the Garment and Footwear Sector

OECD 2018 Due Diligence Guidance for Responsible Business Conduct

OECD 2023 Guidelines for Multinational Enterprises on Responsible Business Conduct

Verbindliche Rechtsvorschriften zu Berichterstattung und Sorgfaltspflicht

EU Corporate Sustainability Reporting Directive 2022/2464 (CSRD)
und 
EU Regulation on Sustainability Reporting Standards 2023/2772 (ESRS)

HINWEIS:

Das von der EU-Kommission im Februar 2025 vorgeschlagene sogenannte ‘Omnibus Package’ sieht zum Teil weitreichende Änderungen der CSRD vor.

Die CSRD hat zum Ziel, den Stakeholdern eines Unternehmens (wie Investoren, Akteuren der Zivilgesellschaft, Kunden oder Politikern) zu helfen, dessen Leistung und Auswirkungen im Hinblick auf Nachhaltigkeit besser zu verstehen. Sie legt fest, wie Unternehmen über die potenziellen Folgen ihres unternehmerischen Handelns in den verschiedenen Nachhaltigkeitsbereichen sowie über Chancen und Risiken für ihre finanzielle Lage und die Zukunftsfähigkeit ihres Geschäftsmodells zu berichten haben.
Unternehmen, die in den Geltungsbereich der CSRD fallen, müssen die in den ESRS konkret festgelegten Berichtsanforderungen erfüllen.
Die GOTS-Zertifizierung bietet einen robusten Rahmen und ein umfassendes Risikomanagement-Instrument für die Lieferkette eines Unternehmens, das viele der in der CSRD bzw. den ESRS geforderten ökologischen und sozialen Kriterien abdeckt. Durch die Einhaltung der GOTS-Kriterien zeigen Unternehmen, dass sie wichtige CSRD-Grundsätze wie Umweltverträglichkeit, Sorgfaltspflicht, Rückverfolgbarkeit und Transparenz einhalten.
Daten aus dem GOTS-Zertifizierungsprozess können direkt zur Offenlegung beispielsweise in den Bereichen Umweltverschmutzung (ESRS E2), Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft (ESRS E5) sowie der sozialen Auswirkungen sowohl auf direkte Mitarbeiter (ESRS S1) als auch auf Arbeitnehmer in der Wertschöpfungskette (ESRS S2) genutzt werden.
Unternehmen können so ihre Berichterstattung im Rahmen der CSRD, aber auch für andere globale Standards zur Nachhaltigkeits-berichterstattung (wie z. B. der Global Reporting Initiative (GRI), des International Financial Reporting Standards (IFRS) oder des Sustainability Accounting Standards Boards (SASB) straffen.
Da die GOTS-Zertifizierung eine unabhängige Überprüfung durch akkreditierte Zertifizierungsstellen beinhaltet, gewährleistet sie die gemäß CSRD obligatorische Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit der gemeldeten Informationen.

EU Corporate Sustainability Due Diligence Directive - 2024/1760 (CSDDD)

HINWEIS:

Das von der EU-Kommission im Februar 2025 vorgeschlagene sogenannte ‘Omnibus Package’ sieht zum Teil weitreichende Änderungen der CSDDD vor.

Die CSDDD verpflichtet Unternehmen innerhalb und außerhalb der EU, ihre Umwelt- und Menschenrechtsauswirkungen mit der gebotenen Sorgfalt zu prüfen und einen Übergangsplan zur Eindämmung des Klimawandels zu erstellen und umzusetzen. Die Sorgfaltspflicht erstreckt sich in diesem Zusammenhang nicht nur auf die direkte Geschäftstätigkeit eines Unternehmens, sondern auch auf seine gesamte Lieferkette, einschließlich aller Aktivitäten, Akteure und Geschäftsbeziehungen.  
GOTS bietet einen strukturierten Prozess, der Unternehmen dabei hilft, potenzielle Verletzungen der Menschenrechte bzw. Schäden für die Umwelt zu mindern. Dies ermöglicht es Unternehmen, sich an weltweit zunehmend geforderten verantwortungsvollen Geschäftspraktiken auszurichten und die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht (DD) gemäß den OECD- und UN-Leitlinien sowie der CSDDD zu erfüllen.
Global Standard bietet Schulungen zu verantwortungsvollen Geschäftspraktiken und zur Sorgfaltspflicht für GOTS-zertifizierte Unternehmen und Zertifizierungsstellen an und hat das GOTS-Due-Diligence-Handbuch für zertifizierte Unternehmen für zertifizierte Unternehmen entwickelt und veröffentlicht, das ausführliche Anleitungen dazu enthält, wie Unternehmen die Sorgfaltspflichtanforderungen sowie den Menschenrechts- und Umweltschutz erfüllen können.
Das o.g. Handbuch für zertifizierte Unternehmen wird durch ein GOTS-Due-Diligence-Handbuch für Zertifizierungsstellen ergänzt.

EU Forced Labour Regulation and Guidance 2024/3015

Die Verordnung verbietet den Verkauf von Produkten in der EU, die unter Einsatz von Zwangsarbeit hergestellt wurden, und nimmt Unternehmen in die Pflicht, die Einhaltung der Vorschriften innerhalb ihrer Lieferketten zu gewährleisten.

GOTS setzt sich für die Abschaffung von Zwangsarbeit in der Textilbranche ein und verfolgt eine Null-Toleranz-Politik gegenüber allen Fällen von Zwangsarbeit. Im Oktober 2021 führte GOTS die Anforderung ein, die Herkunftsregion des Rohmaterials in Transaktionszertifikaten anzugeben, damit die Käufer dieses Rohmaterials ihre Sorgfaltspflicht erfüllen können. GOTS verbietet Zwangsarbeit in der gesamten Wertschöpfungskette und bietet umfassende Instrumente und Anleitungen für GOTS-zertifizierte Unternehmen, um die Sorgfaltspflicht, insbesondere in Hochrisikogebieten, zu erfüllen. Drüber hinaus stellt GOTS-Zertifizierungsstellen Instrumente zur Bewertung der von GOTS-zertifizierten Unternehmen durchgeführten Sorgfaltsmaßnahmen in Bezug auf Zwangsarbeit zur Verfügung und vermittelt Audit-Techniken zur Identifizierung potenzieller Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Zwangsarbeit.

US Uyghur Forced Labor Prevention Act

Ziel des UFLPA ist es, die Einfuhr von Waren zu verbieten, die ganz oder teilweise in der Uigurischen Autonomen Region Xinjiang (XUAR) in China oder von in der ‚UFLPA Entity List‘ aufgeführten Einrichtungen bzw. Unternehmen hergestellt wurden. Siehe Ausführungen oben zur EU Forced Labour Regulation and Guidance.
Darüber hinaus kann GOTS zertifizierte Unternehmen dabei unterstützen, die von der Zoll- und Grenzschutzbehörde der Vereinigten Staaten (CBP) für eine eventuelle Anwendbarkeitsprüfung geforderten Unterlagen zu beschaffen oder zu erstellen.
Sollte ein zu zertifizierendes Unternehmen in der ‚UFLPA Entity List‘ aufgeführt sein, führen die Zertifizierungsstellen eine Hintergrundüberprüfung des betreffenden Unternehmens durch. Auf der Grundlage der Ergebnisse kann die Zertifizierungsstelle entscheiden, nicht mit der Zertifizierung fortzufahren oder die Zertifizierung abzulehnen.

German Act on Corporate Due Diligence Obligations for the Prevention of Human Rights Violations in Supply Chains 2021

Das deutsche Lieferketten-sorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zielt darauf ab, die Menschenrechtssituation und den Umweltschutz zu verbessern, indem es neun Sorgfaltspflichten festlegt, die die betroffenen Unternehmen in ihrer gesamten Lieferkette einhalten müssen. Siehe Ausführungen oben zur EU Corporate Sustainability Due Diligence Directive.
Wie vom für die Implementierung des LkSG verantwortlichen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ausdrücklich bestätigt, erhöht die Verwendung von Standards wie des GOTS die Robustheit und Glaubwürdigkeit von Sorgfaltspflichten in den Bereichen Menschenrechte und Umwelt. Standards sind daher wichtige ergänzende Instrumente für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln.
Norwegian Transparency Act on fundamental human rights and decent working conditions 2020 Das Gesetz zielt darauf ab, die Achtung der grundlegenden Menschenrechte und menschenwürdige Arbeitsbedingungen im Zusammenhang mit der Produktion von Waren und der Erbringung von Dienstleistungen zu fördern. Unternehmen, die unter das Gesetz fallen, müssen in ihrer gesamten Lieferkette eine Sorgfaltsprüfung durchführen, einen jährlichen Bericht über die Sorgfaltsprüfung veröffentlichen und auf Anfrage detailliertere Informationen zur Verfügung stellen. Siehe Ausführungen oben zur EU Corporate Sustainability Due Diligence Directive. 

Verbindliche Rechtsvorschriften zu Produkten und Produktkennzeichnung

EU Textile Labelling Regulation 1007/2011 (TLR) - Revision

Die Überarbeitung der TLR dient dazu, die Anforderungen an die Kennzeichnung von Textilprodukten um Nachhaltigkeits- und Kreislaufaspekte sowie Herkunftskennzeichnungen zu erweitern. Ggf. wird zudem ein digitales Etikett für Textilien vorgeschrieben. Der genaue Inhalt des offiziellen Vorschlags der EU-Kommission sowie Regelungen, wie die Anforderungen eingehalten werden sollen, sind noch nicht bekannt.

EU Ecodesign for Sustainable Products Regulation 2024/1781 (ESPR)

Die ESPR zielt darauf ab, die Nachhaltigkeit von in der EU in Verkehr gebrachten Produkten zu verbessern, indem ihre Kreislauffähigkeit, Energieeffizienz, Recyclingfähigkeit und Haltbarkeit erhöht werden. Außerdem werden ein Digitaler Produktpass (DPP) und Vorschriften zum Verbot der Vernichtung von unverkauften Konsumgütern eingeführt und verbindliche Kriterien für ein umweltgerechtes öffentliches Beschaffungswesen festgelegt. Die genauen Inhalte der Verordnung für Textilien sind aktuell noch in Entwicklung, d.h., es ist noch nicht klar, wie ihre Einhaltung auf produktspezifischer Ebene sichergestellt, welche Daten gesammelt und offengelegt werden sollen und welche Methoden angewandt werden, um z.B. die Umweltauswirkungen eines Produkts zu bewerten.
Trotz dieser Ungewissheit kann davon ausgegangen werden, dass viele der zukünftigen Ökodesign-Kriterien, Produktparameter und Datenpunkte bereits durch die GOTS-Zertifizierung abgedeckt sind und dass Daten und Informationen, die während des GOTS-Zertifizierungsprozesses gesammelt werden, direkt für den Digitalen Produktpass verwendet werden können.
Für die GOTS-Version 8.0 hat Global Standard einen neuen Abschnitt über Grundsätze der Kreislaufwirtschaft vorgeschlagen, um sicherzustellen, dass GOTS-zertifizierte Produkte nach den einschlägigen Ökodesign-Grundsätzen gestaltet sind.

EU Empowering Consumers for the Green Transition Directive 2024/825 (EmpCo) -

Änderung der Unfair Commercial Practices Directive 2005/29 (UCPD)

Ziel der Richtlinie ist es, Greenwashing und frühzeitige künstliche Alterung zu bekämpfen, indem verschiedene Behauptungen und Praktiken auf die „schwarze Liste“ der UCDP gesetzt werden. Hierzu gehören Behauptungen über die ökologischen oder sozialen Eigenschaften sowie die Kreislauffähigkeit eines Produkts. Darüber hinaus werden Informationen über die Haltbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten verlangt. Nachhaltigkeitssiegel müssen auf Zertifizierungssystemen beruhen, die von Dritten überprüft werden oder von staatlichen Behörden eingeführt wurden. Wie die UCDP sieht die EmpCo Richtlinie eine nachträgliche (‚ex-post‘) Überprüfung der Einhaltung durch Marktüberwachungs- oder Verbraucherschutz-behörden und Gerichte vor. Um zu verhindern, dass Unternehmen unbegründete Behauptungen aufstellen und sich selbst ihre eigenen Nachhaltigkeitssiegel verleihen, dürfen Behauptungen und Siegel nur dann verwendet werden, wenn sie auf einem Zertifizierungssystem mit Überprüfung durch Dritte beruhen, das die in der EmpCo-Richtlinie festgelegten Kriterien erfüllt.
GOTS erfüllt all diese Anforderungen, was bedeutet, dass jede (korrekte) Verwendung des GOTS-Zertifikats und des GOTS-Logos die Einhaltung der EmpCo-Richtlinie in Bezug auf die Begründung von Behauptungen gewährleisten sollte.
Global Standard achtet zudem fortlaufend darauf, die Übereinstimmung von GOTS mit den Anforderungen wichtiger internationaler Normen wie ISO 17065 und ISO 14024 sicherzustellen.

EU Green Claims Directive Proposal 2023/0085 (GCD)

Ziel der Richtlinie ist es, ‚green claims‘, d.h. umweltbezogene Angaben EU-weit verlässlich, vergleichbar und überprüfbar zu machen. Sie soll die Verbraucher vor Greenwashing schützen, sie in die Lage versetzen, fundierte Kaufentscheidungen zu treffen, und gleiche Wettbewerbsbedingungen schaffen, indem sie detaillierte Regeln für die Begründung, Kommunikation und Überprüfung ausdrücklicher umweltbezogener Angaben festlegt.
Die EU-Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass alle Begründungen für umweltbezogene Angaben den gesamten Lebenszyklus eines Produktes berücksichtigen, durch solide wissenschaftliche Fakten untermauert und ‚ex-ante‘ überprüft werden. Diese ex-ante-Überprüfung wird von nationalen akkreditierten Konformitätsbewertungsstellen durchgeführt, die „Konformitätsbescheinigungen“ ausstellen.

GOTS erfüllt die in der Richtlinie festgelegten Anforderungen an Umweltkennzeichnungs- und Zertifizierungssysteme, die zur Untermauerung von Umweltaussagen verwendet werden dürfen. Es sollte daher ein offiziell anerkanntes Zertifikat sein, das gemäß der GCD auf dem EU-Markt verwendet werden darf. Diese Anerkennung muss jedoch durch eine „Konformitätsbescheinigung“ nachgewiesen werden, die von der zuständigen Prüfstelle in den Mitgliedstaaten ausgestellt wird. 

Vor diesem Hintergrund achtet Global Standard fortlaufend darauf, die Übereinstimmung von GOTS mit den Anforderungen wichtiger internationaler Normen wie ISO 17065 und ISO 14024 sicherzustellen.  

EU Microplastics Regulation 2023/2055

Die Verordnung befasst sich mit der Verwendung von Mikroplastik in Produkten. Textilien fallen insofern in den Geltungsbereich, als der Verkauf von biologisch nicht abbaubarem, unlöslichem Kunststoff-Glitter für Textilzwecke verboten ist, wenn mit Glitter versehene Artikel ausschließlich oder hauptsächlich eine dekorative Funktion haben und sich der Glitter bei normalem Gebrauch vom Artikel lösen kann. Für die GOTS-Version 8.0 hat Global Standard vorgeschlagen, absichtlich hinzugefügtes Mikroplastik und dekoratives Zubehör mit absichtlich hinzugefügten Mikropartikeln aus synthetischen Polymeren (einschließlich Plastikglitter und Plastikperlen), die bei normalem Gebrauch das Risiko des Ablösens bergen, in die Liste der verbotenen Materialien für Accessoires aufzunehmen.

French Labelling Decree (2022-748)

Das Gesetz schreibt vor, dass die in seinen Geltungsbereich fallenden Unternehmen detaillierte Umweltinformationen über ihre Produkte zur Verfügung stellen, einschließlich Aspekten wie Recyclingfähigkeit, Kompostierbarkeit und Vorhandensein von Schadstoffen. Das Gesetz soll sicherstellen, dass die Verbraucher Zugang zu genauen Umweltinformationen über die Produkte haben, die sie kaufen. Obwohl GOTS die Anforderungen erfüllt, die normalerweise für anerkannte Zertifizierungssysteme mit Überprüfung durch Dritte definiert sind, ist GOTS bislang nicht offiziell von der französischen Überprüfungsstelle COFRAC anerkannt. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass viele Daten und Informationen, die während des GOTS-Zertifizierungsprozesses gesammelt werden, zur Untermauerung von Ansprüchen im Rahmen des Gesetzes verwendet werden können.

Verbindliche Rechtsvorschriften zu Abfall

EU Waste Framework Directive 2008/98 (WFD) - Revision

Die Überarbeitung der Richtlinie konzentriert sich auf Lebensmittel- und Textilabfälle und zielt darauf ab, obligatorische und innerhalb der EU harmonisierte, von jedem EU-Mitgliedstaat einzurichtende Systeme der Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien und Schuhe einzuführen. Die Richtlinie sieht zudem Maßnahmen gegen illegale Textilabfallexporte vor. Obwohl die Kriterien und Parameter für die sogenannte Ökomodulierung der von den Herstellern zu zahlenden Gebühren noch nicht klar sind, kann davon ausgegangen werden, dass GOTS-zertifizierte Produkte zu den Textilprodukten mit den geringsten negativen sozialen und ökologischen Auswirkungen gehören. Darüber hinaus wird der GOTS-Zertifizierungsprozess die Berichterstattung über die Produktspezifikationen unterstützen, die für die Ökomodulation der Gebühren relevant sind.
Für die GOTS-Version 8.0 hat Global Standard zusätzliche Anforderungen an die Abfallbewirtschaftung vorgeschlagen, um sicherzustellen, dass GOTS-zertifizierte Unternehmen z. B. ein Abfallinventarsystem unterhalten und von nicht nachhaltigen Abfallentsorgungspraktiken absehen. Außerdem sollen GOTS-zertifizierte Unternehmen verpflichtet werden, die Freisetzung von Mikrofasern und Mikroplastik zu bewerten und Maßnahmen zu ergreifen, um diese zu verhindern.

EU Packaging and Packaging Waste Regulation 2025/40 (PPWR)

Die PPWR-Verordnung zielt darauf ab, den Verpackungsabfall zu reduzieren, indem sie ehrgeizige Reduktionsziele setzt, wiederverwendbare und wiederbefüllbare Verpackungslösungen fördert und alle Verpackungen bis 2030 auf wirtschaftlich tragfähige Weise wiederverwertbar macht.
Sie will die Hersteller stärker in die Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus ihrer Verpackungen nehmen.
GOTS legt detailliert fest, welche Verpackungsmaterialien für den B2B- und B2C-Handel mit GOTS-zertifizierten Produkten verwendet werden dürfen. Er verlangt zum Beispiel, dass synthetisches Verpackungsmaterial keine chlorierten Kunststoffe (z.B. PVC) enthalten darf, verbietet die einmalige Verwendung von Kunststoffbügeln und beschreibt die Anforderungen an Biokunststoff, Papier, Pappe oder textile Materialien, die für Verpackungen verwendet werden.

Der GOTS ist ein umfassender Standard, der strenge Umwelt-, Menschenrechts- und Sozialkriterien für die gesamte textile Lieferkette festlegt. Informieren Sie sich über die wichtigsten Merkmale des GOTS:

Compliance support +
Alle Verarbeitungsstufen
Sorgfaltspflicht
Menschenrechte und soziale Kriterien
Umweltkriterien
Rückverfolgbarkeit
Zertifizierung durch Dritte
Bio-Fasern