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GLOBAL ORGANIC TEXTILE STANDARD
ECOLOGY & SOCIAL RESPONSIBILITY

Menschenrechte und soziale Kriterien

Der Global Organic Textile Standard (GOTS) ist der weltweit führende Standard für die Herstellung ökologischer Textilien. Er stellt sicher, dass die Menschenrechte der Arbeitskräfte in den GOTS-zertifizierten Betrieben respektiert und eingehalten werden und setzt damit die Messlatte für die Industrie hoch. Hier finden Sie eine Erläuterung der Menschenrechts- und Sozialkriterien des GOTS und wie sie umgesetzt werden:

Achtung der Menschenrechte

Der GOTS fördert die Achtung der Menschenrechte entlang der gesamten Wertschöpfungskette. In GOTS-7.0 wird gesteigerter Wert auf eine risikobasierte Sorgfaltspflicht gelegt – in Übereinstimmung mit den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und den OECD-Leitlinien zur Sorgfaltspflicht für verantwortungsvolle Lieferketten im Bekleidungs- und Schuhsektor.

Verbot von Zwangsarbeit

Der GOTS hält das Verbot von Zwangsarbeit in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des IAO-Übereinkommens über Zwangsarbeit (C29), des Übereinkommens über die Abschaffung der Zwangsarbeit (C105) und den bewährten Praktiken der Branche strikt aufrecht. Der GOTS stellt sicher, dass Beschäftigte nicht gezwungen werden, unter Androhung von Strafen oder Einschüchterung zu arbeiten. GOTS-7.0 legt explizite Kriterien für das Verbot verschiedener Formen von Zwangsarbeit fest, wie z. B. Leibeigenschaft, Schuldknechtschaft oder Menschenhandel.

Verbot von Kinderarbeit

Der GOTS verbietet Kinderarbeit strikt und schützt junge Arbeitskräfte durch die Einhaltung international anerkannter Standards – einschließlich des Übereinkommens der Internationalen Arbeitsorganisation über das Mindestalter (C138) und des Übereinkommens über die schlimmsten Formen der Kinderarbeit (C182) sowie der bewährten Praktiken der Branche zur Achtung und Förderung der Rechte von Kindern. Die neueste Version des Standards, GOTS-7.0, stärkt unsere Position zur Kinderarbeit. Wird Kinderarbeit festgestellt, so ist das GOTS-zertifizierte Unternehmen, in dem diese festgestellt wird, verpflichtet, das Kind vom Arbeitsplatz zu entfernen und ihm aktiv den Zugang zu Bildung zu ermöglichen. Darüber hinaus führt GOTS-7.0 umfassendere Bestimmungen zum Schutz junger Beschäftigter ein, wie z. B. Beschränkungen der Nachtarbeit, gefährlicher Bedingungen und der Arbeitszeiten sowie die Gewährleistung des Zugangs zu allgemeiner oder beruflicher Bildung.

Diskriminierung, Gewalt und Belästigung

Der GOTS fördert einen Arbeitsplatz, der frei von Diskriminierung, Gewalt und Belästigung ist – in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des Übereinkommens der Internationalen Arbeitsorganisation über die Gleichheit des Entgelts (C100), des Übereinkommens über Diskriminierung (Beschäftigung und Beruf) (C111) und des Übereinkommens über Gewalt und Belästigung (C190). GOTS-7.0 legt explizitere Anforderungen zur Verhinderung und Förderung eines Umfelds fest, in dem Menschen mit Respekt und Würde behandelt werden. Die Kriterien beinhalten eine Null-Toleranz-Politik für sexuelle Belästigung und geschlechtsspezifische Gewalt und ermutigen zur vertraulichen Meldung jeglicher Form von Missbrauch. Diese Verpflichtung gewährleistet einen sicheren und respektvollen Arbeitsplatz für alle Personen innerhalb der GOTS-zertifizierten Wertschöpfungskette.

Gleichberechtigung der Geschlechter

Der GOTS fördert die Gleichstellung der Geschlechter am Arbeitsplatz – in Übereinstimmung mit internationalen Standards wie dem Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation über Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf (C111), dem Übereinkommen über gleiches Entgelt (C100), dem Übereinkommen über Arbeitskräfte mit Familienpflichten (C156) und dem Übereinkommen über Mutterschutz (C183). GOTS-7.0 verlangt von den zertifizierten Unternehmen, dass sie gleiche, faire und transparente Verfahren und Praktiken bei der Einstellung, Beförderung und Entlohnung anwenden und Chancengleichheit für alle Personen unabhängig von Geschlecht, Geschlechtsidentität oder sexueller Orientierung gewährleisten. Darüber hinaus betont GOTS 7.0 den Schutz von schwangeren Frauen, Müttern und ihren Kindern, verbietet Entlassungen und Karrierekürzungen aufgrund von Schwangerschaft oder Mutterschaftsurlaub und schützt Mitarbeitende mit Familienpflichten vor Diskriminierung.

Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen

Der GOTS unterstützt nachdrücklich das Recht der Belegschaft, sich gewerkschaftlich zu organisieren und Tarifverhandlungen zu führen – in Übereinstimmung mit den ILO-Konventionen C087, C098, C135 und C154. GOTS-7.0 verlangt von den zertifizierten Unternehmen, diese Rechte zu respektieren und ein offenes und unterstützendes Umfeld für Gewerkschaften zu fördern. Er schützt die Beschäftigten vor nachteiligen Maßnahmen oder Drohungen aufgrund ihrer gewerkschaftlichen Aktivitäten. In Regionen, in denen diese Rechte eingeschränkt sind, müssen die zertifizierten Unternehmen Kanäle für die angemessene und unabhängige Ausübung dieser Rechte schaffen. Diese Verpflichtung befasst sich mit den Hauptrisiken in der Textilindustrie, wie der Unterdrückung von Gewerkschaftsaktivitäten und Repressalien gegen Menschen, die sich für die Rechte von Arbeitnehmenden einsetzen, und gewährleistet einen fairen und respektvollen Arbeitsplatz für alle.

Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz (OHS)

GOTS legt gründliche und strenge Kriterien für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz fest – in Übereinstimmung mit internationalen Standards wie dem Übereinkommen über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (C155), der Empfehlung über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (R164), dem Chemikalienübereinkommen (C170) und der Internationalen Arbeitsorganisation (R97) übereinstimmen. GOTS-7.0 räumt sicheren und hygienischen Arbeitsbedingungen einen hohen Stellenwert ein und fördert branchenweit bewährte Verfahren für den Arbeitsschutz in der Textilindustrie. Zertifizierte Unternehmen sind verpflichtet, ein Arbeitsschutzsystem einzurichten, gefährdete Arbeitskräfte zu schützen und regelmäßige Risikobewertungen durchzuführen. Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen, Verletzungen und Krankheiten sind obligatorisch, ebenso wie die Bereitstellung einer angemessenen medizinischen Versorgung. Die Einhaltung der Brandschutzvorschriften und die Bereitstellung zugänglicher Notausgänge sind obligatorisch. Alle Beschäftigten, auch diejenigen, die im Homeoffice arbeiten, müssen in Sicherheit und Gesundheitsschutz geschult werden.

Entlohnung und existenzsichernde Löhne

Im Einklang mit dem IAO-Übereinkommen über den Schutz der Löhne (C095) und dem Übereinkommen über die Festsetzung von Mindestlöhnen (C131) stellt GOTS sicher, dass alle Arbeitskräfte einen angemessenen Lohn erhalten. GOTS-7.0 fordert, dass die Löhne für reguläre Arbeitszeiten mindestens den nationalen gesetzlichen Standards oder den Branchenrichtwerten entsprechen, je nachdem, welcher Wert höher ist. Außerdem wird die Bedeutung existenzsichernder Löhne hervorgehoben, indem die zertifizierten Unternehmen verpflichtet werden, die Lohnlücke zwischen ihrer Vergütung und dem existenzsichernden Lohn zu berechnen und einen Plan zur Schließung dieser Lücke zu entwickeln. Mit dieser Verpflichtung soll sichergestellt werden, dass die Löhne ausreichen, um die Grundbedürfnisse zu befriedigen und ein gewisses Einkommen zur freien Verfügung zu haben, um der Belegschaft ein faires und menschenwürdiges Leben zu ermöglichen.

Arbeitszeiten

GOTS-7.0 stellt sicher, dass die Arbeitszeiten den nationalen Gesetzen, Tarifverträgen und Industriestandards oder den IAO-Übereinkommen entsprechen – je nachdem, was den Angestellten einen größeren Schutz bietet. Die Arbeitskräfte dürfen regelmäßig nicht mehr als acht Stunden pro Tag oder 48 Stunden pro Woche arbeiten, Überstunden nicht mitgerechnet. Sie haben Anspruch auf Ruhepausen und eine Mindestruhezeit von 24 aufeinanderfolgenden Stunden alle sieben Tage. Überstunden müssen freiwillig geleistet werden, dürfen zwölf Stunden pro Woche nicht überschreiten, dürfen nicht regelmäßig verlangt werden und dürfen kein erhöhtes Risiko am Arbeitsplatz mit sich bringen.

Heimarbeitskräfte

Der GOTS steht für die faire Behandlung von in Heimarbeit tätigen Menschen. GOTS-7.0 enthält spezifische Leitlinien für die Entlohnung, Sozialleistungen und den Zugang zu Beschwerdemechanismen für Heimarbeitskräfte.

Wanderarbeitskräfte

Der GOTS fordert die Achtung der Rechte von Wanderarbeitskräften, wobei der Schwerpunkt auf Anwerbungspraktiken, Arbeitsverträgen und der Gewährleistung der Gleichbehandlung aller Beschäftigten liegt.

Die Menschenrechts- und Sozialkriterien des GOTS sollen eine faire, respektvolle Behandlung der Textilarbeitskräfte gewährleisten und gleichzeitig sicherstellen, dass die von ihnen hergestellten Produkte frei von schädlichen Chemikalien sind, um sie vor ernsthaften gesundheitlichen Problemen zu schützen.

 

Der GOTS ist ein umfassender Standard, der strenge Umwelt-, Menschenrechts- und Sozialkriterien für die gesamte textile Lieferkette festlegt. Informieren Sie sich über die wichtigsten Merkmale des GOTS:

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